Die Dienstfahrräder müssen noch warten... Foto: dpa

Die Schillerstadt verschiebt eine Entscheidung, bis keine Rechtsunsicherheit mehr besteht.

Das Interesse seitens der städtischen Bediensteten an einem Dienstfahrradkonzept ist groß. Das hat eine Umfrage der Vorsitzenden des Personalrates, Elke Seier, ergeben. „Die Kollegen hoffen auf einen Einstieg in diesem Jahr.“

Doch sie werden wohl noch eine ganze Weile auf eine Umsetzung des Konzeptes warten müssen. Die Fraktion der Grünen hatten zwar einen entsprechenden Antrag zum aktuellen Haushalt eingebracht, ihn im Vorfeld der Sitzung vergangenen Donnerstag dann aber aufgrund der Argumentation der Stadtverwaltung noch einmal modifiziert: Der gewünschte Rahmenvertrag mit einem Anbieter eines Dienstfahrradkonzeptes soll erst abgeschlossen werden, wenn es eine rechtssichere tarifliche Regelung gibt.

Seit dem Jahr 2012 werden Dienstfahrräder steuerlich wie Dienstautos behandelt. Die Räder werden im Rahmen einer Gehaltsumwandlung geleast. Konkret behält die Stadt vom monatlichen Bruttolohn die Leasingrate und die Versicherungsprämie ein. Hinzu kommt noch die einprozentige Versteuerung des Listenpreises als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung.

Für den Nutzer erspare das immerhin bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten gegenüber einem Direktkauf, so die Grünen in der Begründung ihres Antrages. Die Vorteile für den Arbeitgeber würden in der Stärkung der Motivation ihrer Bediensteten, im Einsparen an Parkraum und in der Stärkung des Images als Arbeitgeber liegen. Der Arbeitnehmer habe kleinere Raten abzubezahlen und genieße eine „vorteilhafte Versteuerung“.

Das Problem: Da die Berechnungsgrundlage für die Besteuerung und die Sozialversicherung sinkt, müssten, so betonte der Kämmerer Gerhard Heim, die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Doch weder der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TvöD) noch das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht enthielten derzeit Regelungen über eine solche Gehaltsumwandlung. Auch der kommunale Arbeitgeberverband sehe aktuell keine Umsetzungsmöglichkeit, da die Gewerkschaften eine solche Gehaltsumwandlung ablehnen.

Die Stadt Heilbronn macht ihren rund 2500 Beschäftigten seit 2014 das JobRad-Angebot. Das Angebot soll die Mitarbeiter motivieren, mehr Rad zu fahren und etwas für ihre Gesundheit, aber auch für den Umweltschutz zu tun. Das Modell funktioniert wie folgt: Der Arbeitnehmer sucht sich ein Fahrrad, Pedelec oder E-Bike bei einem am Programm teilnehmenden Fahrradhändler aus, für das ihm über drei Jahre eine entsprechende Leasingrate vom Gehalt abgezogen wird. Zum Ende der Laufzeit kann der Arbeitnehmer das Rad zu einem Restwert übernehmen. Die Käthchenstadt hat mit der Firma LeaseRad einen entsprechenden Rahmenvertrag geschlossen.

Bereits nach acht Monaten Laufzeit waren 28 Fahrräder (18 Pedelecs und zehn Fahrräder) geleast worden. Derzeit haben sich 68 Beschäftigte für das Modell entschieden. Man habe gute Erfahrungen gemacht, betont Tilo Schilling, stellvertretender Leiter des Personal- und Organisationsamtes. „Insgesamt halten wir das Modell JobRad im Sinne der Mitarbeitermotivation, des Gesundheits- und Umweltschutzes für eine gute Lösung, die die Stadt mit vertretbarem Verwaltungsaufwand ihren Beschäftigten anbieten kann.“

Im Sinne einer umwelt- und sozialverträglichen Verkehrspolitik baue die Stadt Heilbronn das Angebot für Radfahrer kontinuierlich aus. Ziel sei es, zu einer Erhöhung des Radverkehrsanteils beizutragen. Schilling: „Hierzu kann auch das Gehaltsumwandlungsmodell JobRad einen Beitrag leisten.“ Die rechtliche Bewertung und die Entscheidung, ob er ein Dienstfahrradkonzept anbiete, bleibe dem jeweiligen Arbeitgeber überlassen. Die Stadt sei tarifgebunden, sie könne nicht zu Ungunsten der Beschäftigten vom Tarifvertrag abweichen. „Gleichwohl kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten über den Tarifvertrag hinaus günstigere Angebote machen. Dem JobRad liegt nach unserer Rechtsauffassung jeweils eine wirksame arbeitsvertragliche Vereinbarung zugrunde.“ Dennoch würde auch die Stadt Heilbronn eine ausdrückliche tarifvertragliche Regelung sehr begrüßen. „Diese obliegt allerdings den Tarifvertragsparteien.“

In der Universitätsstadt Tübingen nutzen derzeit 46 Rathausbeschäftigte das Angebot. „Dass der TvöD keine Öffnungsklausel für die Entgeltumwandlung für Fahrradleasing-Modell hat, ist uns bekannt. Jedoch gehen wir davon aus, dass dies kein steuerrechtliches Problem darstellt“, erklärt Sabine Schmincke, Referentin der Stadt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf Rückfrage.