Wohnmobile dürfen – anders als Anhänger – unbegrenzt am Straßenrand abgestellt werden, wie etwa hier an der Kernerstraße in Marbach. Foto: Oliver von Schaewen

Die Zahl der Wohnmobile hat zugenommen – sehr zum Leidwesen mancher Nachbarn.

Marbach/Bottwartal - Einer Leserin aus Steinheim (Name ist der Redaktion bekannt) ist die steigende Zahl von Wohnmobilen in ihrem Wohnviertel ein Dorn im Auge. Genauer gesagt will sie sich nicht damit abfinden, dass einer der Fahrzeughalter das Recht hat, dauerhaft einen Parkplatz störend vor dem Haus des Nachbarn zu belegen. „Bis jetzt ist ein derartiges Dauerparken erlaubt, da es sich um ein eigenständiges Fahrzeug mit eigenem Motor handelt“, sagt die Steinheimerin.

Viele Wohnmobilisten parkten vorbildlich auf eigenem Grund oder auf gewerblichen Abstellplätzen – doch würde immer häufiger auf öffentlichen Parkraum ausgewichen, hat die Steinheimerin beobachtet. „Das Gesetz bedarf dringend einer Korrektur“, schreibt sie in einem offenen Brief an Horst Seehofer, den Minister für Inneres, Bau und Heimat.

Es gebe deutlich mehr Wohnmobile als früher, bestätigt der Steinheimer Ordnungsamtsleiter Rolf Englert. „Manche parken privat, andere machen von ihrem Recht Gebrauch, auf öffentlichen Flächen zu parken, ohne sich groß Gedanken darüber zu machen.“ Straßenränder, aber auch Parkplätze der Kommune seien betroffen. „Jährlich haben wir sowieso schon immer mehr zugelassene Fahrzeuge“, klagt Englert. „Wenn dann noch Freizeitschiffe wochenlang herumstehen und im Straßenverkehr die Sicht versperren, wird das Problem noch größer.“ Ob ein Gesetz etwas bringe? „Möglicherweise“, findet der Beamte, „es könnte aber auch dazu führen, dass die Wohnmobile dann woanders hingestellt werden, wo sie noch mehr stören.“ Es gebe mitunter sehr rücksichtslose Zeitgenossen. „In Höpfigheim hat ein Fall Wellen geschlagen – da war monatelang der Durchfluss in der Hauptstraße behindert.“

Rein rechtlich sitzen die Wohnmobilisten tatsächlich am längeren Hebel, erklärt der Marbacher Ordnungsamtsleiter Andreas Seiberling. Im Gegensatz zu Wohnanhängern, die nur höchstens 14 Tage an einer Straße abgestellt werden dürfen, unterliegen die Wohnmobile keinerlei Beschränkungen. „Ich könnte mir morgen einen 40-Tonner kaufen und ihn irgendwo hinstellen“, sagt Seiberling. Bei ihm meldeten sich regelmäßig – „etwa einmal im Monat“ – Anwohner, die sich über abgestellte Wohnmobile beschwerten. „Es ist sicher kein dramatisches Problem, aber wenn ein solch großes Fahrzeug länger unbewegt vor dem Haus herumsteht, ärgern sich die Leute in dicht besiedelten Zonen darüber, dass ihnen die Sicht versperrt wird und wertvoller Parkraum verloren geht.“

Nicht immer stehen Wohnmobile nur herum. Vor allem relativ kleine Kastenwagen würden auch im Alltag genutzt, weiß Thomas Storkenmaier. Der Marbacher Hauptamtsleiter fuhr selbst jahrzehntelang ein Wohnmobil, das er als Berufspendler aus Freiberg in der Nähe der Marbacher Erlöserkirche abstellte, bis ein Anwohner sich beim damaligen Bürgermeister über ihn beschwerte und er um des lieben Friedens willen einlenkte. Sein Tipp: „Man sollte ein Gespür dafür entwickeln, ob es akzeptiert wird.“ Wer sein Fahrzeug auch an den Wochenenden oft nutze, werde bei Anwohnern eher auf Verständnis stoßen als jemand, der für 100 000 Euro ein Riesenwohnmobil anschafft, kaum damit unterwegs sei, sich aber die Monatsmiete für den Stellplatz spare.

Über Wohnmobile würde sich in Erdmannhausen selten beschwert, sagt der Bau- und Hauptamtsleiter Günter Sommer. Sollte einmal ein Wohnmobil länger stehen und die Sicht versperren, empfehle er das freundliche Gespräch mit dem Nachbarn, der es dann sicher ein paar Meter weiter wegfahre. Generell habe sich der Druck auf Parkplätze im gesamten Ort verstärkt. Über Falschparker werde sich zunehmend aufgeregt. Die Verwaltung arbeite derzeit an einem Parkkonzept für die Ortsmitte (wir berichteten).

Durchaus Verständnis für die Beschwerde der Steinheimerin hat Malte Dringenberg, Pressesprecher des Automobilclubs von Deutschland (AvD). Dringenberg empfiehlt Wohnmobilisten, ihren Wagen auf sicherem Gelände abzustellen, also entweder bei sich auf dem Grundstück oder auf bewachten Parkplätzen. „Wohnmobile haben einen hohen Wert, da ist ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn kein Fehler.“ Auf keinen Fall sollte der Wagen in einem Industriegebiet irgendwo am Straßenrand abgestellt werden.