Die Genschere CRISPR fällt unter Gentechnik Foto: dpa

Der Verein gentechnikfreie Landkreise nimmt Stellung zum EuGH-Urteil.

Marbach/Bottwartal
Gott spielen dank CRISPR/Cas“ – Dieses Spiel erhält seit Juli in der EU ein neues Regelwerk. Schlagzeilen machen seit dem Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Juli die Runde: „Genschere ist Gentechnik! Neue biologische Werkzeuge sind Gentechnik! Genschere CRISPR fällt unter Gentechnik! Moderne Zuchtverfahren gelten als Gentechnik! Regeln für gentechnisch verändertes Saatgut verschärft“ . . . Um was geht es?

Es geht um die vor wenigen Jahren erfundenen wissenschaftlichen Methoden aus der Biochemie: So schneidet die CRISPR/Cas-Methode (Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats) gezielt und präzise wie keine andere bisherige Gentechnik-Methode die DNA der Lebewesen, um diese zu verändern.

Dabei können einzelne Gene eingefügt, entfernt oder ausgeschaltet werden. Diese von der wissenschaftlichen Fachzeitschrift Science zum „Breakthrough of the Year 2015“ erklärte Methode beinhaltet aber auch erhebliche gesellschaftspolitische, ethische und regulatorische Fragen und Probleme.Weil diese neuen Methoden den genetischen Bauplan eines Lebewesens oder einer Pflanze entscheidend verändern, begrüßen unser Verein und viele besorgte Bürger das am 25. Juli verkündete Urteil. Wir sind froh und überglücklich, dass der EuGH damit den Biotech-Konzernen und dem wissenschaftsgläubigen Lobbyisten aus Forschungslaboren der Industrie, einzelner Institute und des Deutschen Bauernverbandes die Rote Karte gezeigt hat. Mit diesem Urteil wurden Stoppschilder aufgestellt und wegweisende Schilder in eine verbraucher- und umwelt-freundliche, ja enkeltaugliche Zukunft verankert. Die Richter entschieden nicht nur für den Naturschutz, den Verbraucherschutz und den ökologischen Landbau, sondern stärkten auch das für Europa so wichtige Vorsorgeprinzip. Somit ist gewährleistet, dass Pflanzen, die nach neuen Gentechnikverfahren wie etwa CRISPR-Cas hergestellt werden, unter das gültige EU-Gentechnikrecht fallen. Daraus hergestellte Lebensmittel müssen mit dem Hinweis „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden.

So ist die Wahlfreiheit gesichert: Verbraucher können sich auch in Zukunft sicher sein, dass Lebensmittel, die das „Ohne Gentechnik“-Siegel tragen, keine gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten. Ebenso können wir alle sicher sein, dass bei der Herstellung von Milch, Eiern und Fleisch mit „Ohne Gentechnik“-Siegel auf Gentechnik-Pflanzen im Tierfutter verzichtet wurde. Es gilt ab Juli 2018: Diese neuen Methoden sind der alten Gentechnik gleichgestellt und unterliegen damit auch der bisherigen europäischen Gentechnik-Rechtsprechung.

Mit Erstaunen und Unverständnis haben wir die Stellungnahme des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes Ruckwied aufgenommen. Er hat sofort als einer der wenigen das Urteil kritisiert. Mit fadenscheinigen Argumenten und auf dem Hintergrund einer seit Monaten laufenden Angstmacher-Kampagne namens „Ernte in Gefahr?!“ negiert er somit die jahrhundertelang bewährte bäuerliche Praxis bei Züchtung, Nachbau von Saatgut und der Feldbearbeitung. Unsere Landwirte und die Methoden der Feldbearbeitung haben sich bisher an alle klima- und umweltbedingten Veränderungen angepasst. Das Urteil ist im Gegenteil gerade für die vielen umstellungsbereiten Betriebe und die zehn Prozent der Bauern, die biologisch arbeiten, sehr wichtig, ja sogar überlebenswichtig. Denn gerade sie müssen wissen, welches Saatgut sie gerade verwenden. Diese Gewissheit ist jetzt dank des EuGH-Urteils gegeben. Der Einsatz von allen Methoden der Gentechnik ist im Biolandbau nämlich tabu.