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Junger Fahrer nimmt Verletzung eines Polizisten in Kauf.

Marbach - Die Geschwindigkeitskontrolle der Polizei ist für einen jungen Mann sehr zur Unzeit gekommen: Nicht nur, dass er auf der Fahrt nach Ludwigsburg viel schneller unterwegs war als vorgegeben, er besaß keinen Führerschein mehr und zu allem Überfluss hatte er Drogen konsumiert. Für das Nachspiel, das der Kontrolle folgte, verurteilte das Schöffengericht am Amtsgericht Marbach am Dienstag den gelernten Fachlagerist zu einer Bewährungsstrafe von 17 Monaten und zahlreichen Auflagen.

Ein junger Polizeibeamter wollte bei der Kontrolle im Mai vergangenen Jahres den 25-Jährigen mit einer blinkenden Kelle anhalten, immerhin war der Fahrer mehr als 30 Stundenkilometer zu schnell unterwegs gewesen. Der stoppte sein Auto zunächst hinter einem Lastwagen. „Plötzlich hörte ich den Motor aufheulen und der Fahrer gab Gas, um an dem Lastwagen vorbei in Richtung Seitenstreifen zu entkommen“, erzählte der Polizist als Zeuge vor Gericht. Er selbst rannte ebenfalls auf den Seitenstreifen, stellte sich dort mittig auf, schwenkte erneut die Kelle und blinkte mit einer Taschenlampe.

Als der Fahrer jedoch keine Anstalten machte, abzubremsen, brachte sich der Beamte mit einem Sprung von gut eineinhalb Meter auf die rechte Fahrbahn in Sicherheit. „Ich drehte noch den Oberkörper zur Seite, damit mich der linke Außenspiegel des Fluchtwagens ja nicht erwischte“, sagte er weiter. Er gab das Kennzeichen über Funk durch und veranlasste eine Fahndung, die kurze Zeit später zum Erfolg führte. „Ich war nicht Herr meiner Sinne, ich wollte Sie wirklich nicht verletzten“, entschuldigte sich der Angeklagte leise im Gerichtssaal bei dem Beamten, der von seinem mulmigen Gefühl seither bei Verkehrskontrollen berichtet hatte.

„Wir unterstellen Ihnen keine Tötungsabsicht, sonst säßen Sie nicht hier, sondern vor einem Schwurgericht“, betonte die Vorsitzende Richterin, Ursula Ziegler-Göller bei der Verhandlung am Marbacher Amtsgericht, „wir glauben Ihnen auch, dass Sie nicht gezielt auf den Polizisten zugefahren sind.“

Doch der Angeklagte, ein gebürtige Ludwigsburger, habe bei der Aktion billigend in Kauf genommen, dass der Polizeibeamte verletzt werden könnte. Zusammen mit dem Fahren ohne eine gültige Erlaubnis, der Führerschein war bei einem früheren Vergehen abgenommen worden, sowie dem Drogenkonsum kann das Geschehen nach Überzeugung der Kammer nicht mehr als minder schwerer Fall gewertet werden.

Zu Gunsten des Angeklagten, der von seinen Eltern begleitet wurde, beurteilte das Gericht, dass er voll geständig war und bereits begonnen hat, sein Leben neu zu ordnen. Der junge Mann, der nach eigenen Angaben im Alter von 15 Jahren erstmals Drogen nahm, unterzieht sich seit Dezember 2017 einer Entwöhnungstherapie, die im September diesen Jahres abgeschlossen sein soll. Auch bemüht er sich derzeit um einen Praktikumsplatz mit der Hoffnung auf eine spätere Anstellung.

Weil er verurteilt wurde, muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Seine Bewährungszeit legte die Kammer auf drei Jahre fest. In dieser Zeit muss sich der Angeklagte sechs Drogenscreenings unterziehen, um nachzuweisen, dass er nicht mehr rückfällig wurde. Außerdem wurden dem Ludwigsburger die Fahrerlaubnis für sechs Monate entzogen. Zudem wurden ihm in diesem Zuge 100 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt.