Die Bayerische Staatsoper in München und viele andere Kultureinrichtungen bleiben weiter zugesperrt. Foto: dpa/Marc Müller

Seit Monaten sind Theater und Opernhäuser geschlossen. Musiker sehen die Kunstfreiheit verletzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht das anders.

München - Nach der Ablehnung ihres Eilantrags gegen die Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise erwägt die Initiative „Aufstehen für die Kunst“ weitere juristische Schritte - und sogar den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. „Wir überlegen in diese Richtung“, sagte der Bariton Christian Gerhaher, der die Initiative gemeinsam mit anderen Musikern ins Leben gerufen hat, der Deutschen Presse-Agentur in München. Auch die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichtes sei für ihn denkbar. „Wenn Juristen über Kunst urteilen und nicht verstehen, was Kunst bedeutet, dann sehe ich die Freiheit der Kunst erschreckend gefährdet.“

Benachteiligt gegenüber Friseuren

Am Donnerstag hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Eilantrag mehrerer Musiker der Initiative gegen die pandemiebedingte Schließung von Theatern, Opern- und Konzerthäusern abgelehnt. „Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (...) als erforderlich und angemessen“, teilte das Gericht mit.

Nach Ansicht von „Aufstehen für die Kunst“ wird die Kultur etwa gegenüber dem Einzelhandel oder den Kirchen zu Unrecht benachteiligt. Auch Friseure seien geöffnet worden. Dabei sei das Risiko in Theatern angesichts der guten Belüftungssysteme und Hygienekonzepte minimal.

Das Publikum gehört zur Kunst

Dass der VGH dieser Argumentation nicht folgte und betonte: „Teilnehmer bei Versammlungen und Besucher von Gottesdiensten übten aktiv ihre Versammlungs- beziehungsweise Religionsfreiheit aus, während der Genuss von Kunst und Kultur nicht von der Kunstfreiheit selbst geschützt“ sei, kann Gerhaher nicht nachvollziehen.

„Hanebüchen“ nannte er das. „Hier geht es doch nicht um so etwas wie kulinarischen Genuss“, sagte er. „Es kann nicht sein, dass Kunst und Kultur unabhängig vom Publikum gedacht werden.“ Auch die Interpretationen, die Zuschauer am Werk vornähmen, gehörten seiner Ansicht nach untrennbar dazu. „Die Rolle der Kunst wird von den bayerischen Gerichten völlig falsch beurteilt.“ Er forderte eine Klärung dessen, was Kunst bedeutet. Denn: „Die Kunst wurde hier in ihrem Wesen nicht begriffen.“