Ein Feuchtbiotop für Störche und Frösche an der Kurzach wäre ein alternativer Vorschlag. Foto: Archiv (dpa)

Aquädukt und ehemaliges Freibad sollen weichen – dabei hat das Alltagsdenkmal Charme.

Oberstenfeld - Es verdient absoluten Respekt, dass sich die Schneiders und der BUND Heilbronn-Franken für den Aquädukt in Gronau einsetzen. Wer sich die Mühe macht und vor dem Bauwerk und dem ehemaligen Naturfreibad steht, kann sich gut vorstellen, wie sich dort früher die Menschen im Wasser des aufgestauten Baches abgekühlt haben. Tauschen mit dem neuen Freibad möchte man freilich nicht mehr, aber das steht auch nicht zur Debatte. Hingegen stellt sich die Frage, wie wichtig den Verantwortlichen die Erinnerung an frühere Zeiten ist und ob sie das Bauwerk hätten bewahren sollen.

Würfel sind längst gefallen

Kommunalpolitisch sind die Würfel  längst gefallen. Im Zweckverband Hochwasserschutz Bottwartal haben die Vertreter von Steinheim, Großbottwar, Oberstenfeld und Beilstein getreu der Entscheidung ihrer Gemeinderäte den Naturausgleich in Gronau schon 2019 durchgewunken. Und da sich selbst im Ortschaftsrat kein Widerspruch regte, musste man im Zweckverband davon ausgehen, dass die Entscheidung gegen das Bauwerk und für die Tiere  in Ordnung geht. 

Schildbürgerstreich an der Natur

Dass jetzt der BUND im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens protestiert, erscheint berechtigt. Sollte der Zweckverband beim Aquädukt viel Geld verbuddeln, um damit an möglichst viele Ökopunkte zu kommen, aber nur 150 Meter Durchlässigkeit erreichen, wäre das ein Schildbürgerstreich an der Natur. Leider funktioniert so der sogenannte Herstellerkosten-Ansatz der Ökokonto-Verordnung des Landes: Für viele ausgegebene Euro gibt es viele Ökopunkte. Die ursprüngliche Idee war, dass man für die Öffnung von kilometerlangen Gewässerabschnitten genügend Öko-Punkte gewähren wollte. Jetzt aber wird auf engem Raum viel Geld verbaut,um nicht in die Fläche gehen zu müssen: ein Ablasshandel mit Ökopunkten zuungunsten der Natur.

Um den Gronauer Aquädukt ist es aus diesem Grund doppelt schade. Das Landratsamt Ludwigsburg als Verfahrensträger des Planfeststellungsverfahrens sollte den Sachverhalt kritisch prüfen.


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