Eigentlich sah vieles im Kindergarten nach der jüngsten Sanierung gut aus – die Schäden gehen aber aufs Konto von Bauarbeiten im Jahr 1980. Foto: Gemeinde Oberstenfeld

Die Schäden stammen aus dem Jahr 1980. Die Hauäcker-Kinder bleiben bis zum Ende der Sommerferien in der Lichtenbergschule untergebracht.

Oberstenfeld - Der Grund für den Schaden am Dach der Kindertagesstätte Hauäcker in Oberstenfeld ist gefunden. Offenbar wurde bei Bauarbeiten im Jahr 1980 gepfuscht. „Der Anschluss der Fachwerkträger an einen Stahlträger wurde fehlerhaft ausgeführt“, heißt es in einem Pressetext der Gemeinde. Der Baumangel sei verursacht worden, als der Kindergarten vor mehr als 40  Jahren errichtet worden sei.

Der Dachschaden kam erst Mitte Juli zum Vorschein. Die Kita sollte nach einer längeren Zwangspause wiedereröffnet werden. Zuvor hatte die Gemeinde das Gebäude sanieren lassen, jedoch nicht am Dach. Deshalb schloss der Bürgermeister Markus Kleemann einen Zusammenhang mit den jüngsten Arbeiten an Fenstern, Verkleidungen und Innenräumen gleich aus.

Die Verstärkung am Dach war nur einseitig angebracht

Eine Analyse durch Sachverständige ergab nun: Die Verstärkung am Dach war laut Gemeinde nur einseitig und nicht beidseitig angebracht. Sie sei zudem nicht mit der angewiesenen Anzahl von Nägeln verbunden worden. Zusätzlich habe die 2007 aufgebrachte Dachbegrünung die Tragkonstruktion belastet. Das Ziel sei, mit dem Ende der Sommerferien fertig zu werden, damit die 40  Kinder nach Ende der Ferienschließzeit im September zurückkehren können. Versprechen könne man dies aber nicht.

Die Kinder sind seit Beginn dieser Woche alle in zwei jeweils 64 Quadratmeter großen Räumen im Betreuungstrakt der Lichtenbergschule untergebracht. In der Woche zuvor hatte die Gemeinde eine Hälfte in den Prevorster Kindergarten ausgelagert. Die Kinder vom Kindergarten Prevorst nutzten laut Kleemann in dieser Zeit ihren Waldplatz und kamen somit nicht mit den anderen Kindern in Kontakt. Dadurch seien auch die Corona-Vorschriften gewahrt worden.

Der Bürgermeister kann den Frust der Eltern verstehen

Einige Eltern sind mit der Unterbringung in der Schule nicht zufrieden. Ihren Frust könne er verstehen, teilt Kleemann mit, doch könne es aus rechtlichen Gründen keine Unterbringung in mehreren Unterkünften geben. Dazu zählten Hygienebestimmungen, der Platzbedarf und der Brandschutz, die Aufsichtspflicht und Unfallgefahren. Die Option „Unterschlüpfen in einer anderen Kita“ entfalle wegen Corona-Vorschriften.