Die geplanten Wasserschutzzonen in Kirchberg. Foto: MZ

Weil die Kirchberger Bürgervertreter in der neuen Schutzzone III für den Tiefbrunnen Lerchenberg Eigentum haben, gelten sowohl die Räte der einzelnen Listen als auch der Bürgermeister Frank Hornek als befangen.

Kirchberg - Kein Mitspracherecht haben die Kirchberger beim neuen Wasserschutzgebiet für den Tiefbrunnen Lerchenberg. Das löste Protest aus. „Ich sehe nicht ein, dass der gesamte Gemeinderat von einer Entscheidung ausgeschlossen wird, das ist nicht mein Verständnis von Demokratie“, wetterte Christoph Berroth (UBK), zweiter Stellvertreter von Bürgermeister Frank Hornek, in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag.

Mit Berroth saßen zu diesem Zeitpunkt nur noch Erich Drexler (Gesundes Gemeinwesen) und Martin Wolf (Freie Liste Kirchberg) am Gemeinderatstisch. Die übrigen Räte hatten samt Bürgermeister auf den Besucherstühlen Platz genommen. Sie gelten als befangen, weil sie in dem nach dem Willen des Landratsamts Rems-Murr vergrößerten Wasserschutzgebiet für den Tiefbrunnen Lerchenberg Eigentum haben. Das haben zwar auch Berroth, Drexler und Wolf, doch „ich sehe keinen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil für mich und halte mich deshalb nicht für befangen“, sagte etwa Erich Drexler.

Vor der eigentlichen Sitzung hatte Bürgermeister Frank Hornek erst einmal eine umfangreiche Erklärung zum Sachverhalt abgegeben. Das Thema beschäftige die Gemeinde schon seit 35 Jahren, führte er aus. Damals habe das Landratsamt mitgeteilt, dass nach Ansicht des Wasserwirtschaftsamtes eine Neuausweisung des Wasserschutzgebiets Lerchenberg notwendig sei. Anträge auf eine Neuausweisung des Gebiets wurden im mehreren Gemeinderatssitzungen vorläufig zurückgestellt. Im Jahr 2007 hat das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau eine technische Grundlage erarbeitet, durch die das Einzugsgebiet für den Tiefbrunnen um die Zone III erweitert worden ist (in der Abbildung grün). Die umfasst bis auf einen kleinen westlichen Teil fast den ganzen Ort, Heikel ist auch das Gebiet Lichtenberger/August-Lämmle-Straße, Gartenstraße und Sudetenstraße. Denn in dieser sogenannten engeren Schutzzone  II gelten höhere Auflagen für die Abwasserbeseitigung. Allerdings, betont Rüdiger Burkhardt, der Fachbereichsleiter Boden- und Grundwasserschutz beim Landratsamt Rems-Murr, habe die bestehende Kanalisation Bestandsschutz. Deshalb versteht er die Aufregung nicht. Aus seiner Sicht sind die Bürger nicht von der vergrößerten Zone betroffen.

Und die Vergrößerung sei nötig, meint Burkhardt: „Bislang gab es eigentlich gar kein richtiges Wasserschutzgebiet in Kirchberg, auch die Zone II war viel zu klein.“ Die neue Zone III umfasst das gesamte Wasser-Einzugsgebiet des Tiefbrunnens. Auch das Neubaugebiet Rappenberg IV liegt zum Teil in der Schutzzone. Eine Bebauung ist unter bestimmten Bedingungen möglich (siehe Infokasten).

„Ich habe den Eindruck, dass man in der ganzen Diskussion das Positive am Wasserschutz vergisst,“ beklagt Burkhardt. Kirchberg habe mit dem Tiefbrunnen „einen natürlichen Schatz, den es zu schützen gilt.“ Mit den 12 Litern pro Sekunde könnten 8000 Menschen versorgt werden. Im Übrigen sehe das Wasserschutzgebietsverfahren eine Information gar nicht vor. „Die Gemeinde kann eine Stellungnahme abgeben oder auch nicht. Dann gibt es eine Auslegung, zu der die Bürger Stellung nehmen können. Das wird dann gewichtet. Die Entscheidung trifft aber das Landratsamt.“ Er rechnet damit bis Mitte 2020. Und zeigte sich überzeugt: „Wir werden mit der Gemeinde eine Infoplattform für die Bürger finden.“

Ein Teil der neuen Schutzzone III gehört übrigens zu Affalterbach. Dort liegt unter anderem der Tiefbrunnen in den Murrwiesen, der als Notfallreserve für die Wasserversorgung noch in Betrieb ist. Nähere Auskünfte dazu waren am Freitag nicht zu bekommen.