Der 16-Jährige und seine Clique sollen über 30 Mal Marihuana gekauft haben. Foto: Archiv (dpa)

Ein 16-Jähriger aus Murr soll mit seiner Clique rund 30 Mal Marihuana an Bahnhöfen gekauft haben. Seine Freunde sind dafür bereits verurteilt worden.

Murr - Die Emotionen sind bei einem Prozess wegen Besitzes und Handeltreibens mit Rauschgift vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Marbach hochgekocht. Die Eltern des jugendlichen Angeklagten machten sich mächtig stark für ihren Sohn, konnten allerdings weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht von dessen Unschuld überzeugen. Die Polizei war dem heute 16-jährigen Schüler aus Murr bei den Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Drogenhändler auf die Spur gekommen. Als die Beamten Daten und Kontakte auswerteten, stießen sie auch auf eine Gruppe Jugendlicher, die regen Kontakt über Nachrichtendienste unterhielten. Ein 16-jähriger Benninger sowie eine 17-Jährige aus Backnang wurden bereits verurteilt.

Der Anklageschrift zufolge kaufte der Jugendliche zwischen März und Juli 2019 gemeinsam mit der Clique rund 30 Mal Marihuana an den Bahnhöfen von Burgstall und Backnang oder direkt in Murr. Danach wurde gemeinsam konsumiert. Darüber hinaus soll der Angeklagte der bereits verurteilten Mitschülerin auch noch eine Ecstasy-Tablette und Marihuana verkauft haben. Sichtlich erregt machte der Vater des Angeklagten gleich zu Beginn seiner Meinung Luft: „Es ist völlig überzogen, den Jungen hier vor Gericht zu zerren.“ Sein Sohn habe das nur so geschrieben, aber niemals realisiert. „Haben Sie denn als Kind keinen Fehler gemacht?“, fragte er aufgebracht die Staatsanwältin.

„Ich weiß, es war falsch“, ließ sich der Angeklagte kaum hörbar ein und ergänzte, er habe „mit der Sache direkt nach den Vernehmungen abgeschlossen“. Mit der S-Bahn seien sie nach Backnang gefahren und hätten dort „in der Regel zehn Euro für ein Gramm“ Marihuana bezahlt.

Wie oft er dabei war, konnte er vor Gericht nicht sagen. Wer sich wissentlich verabredet, um Drogen zu kaufen, macht sich strafbar, betonten sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Richterin mehrfach. Das Handeltreiben mit Rauschgift beginnt demnach genau dann, wenn man Jemandem schreibt, man könne „Etwas“ besorgen oder es in Aussicht stellt. Dabei sei gleichgültig ob es stimmt oder nicht. Der Jugendliche vermied währenddessen jeglichen Blickkontakt und hält die Augen starr zu Boden gerichtet.

Die beiden bereits verurteilten Mitschüler relativierten ihre bei der Polizei gemachten Aussagen nun im Gerichtssaal. Während der gute Freund des Angeklagten die Frequenz und Mengenangaben relativiert, behauptet die 17-Jährige, „wir wollten cool sein und haben das nur so geschrieben“. Überzeugen konnte das die Staatsanwaltschaft nicht im Geringsten. „Kannst du mir erklären, wie man so penetrant über etwas schreibt, wenn man es nicht ernst meint?“, machte Richterin Ursula Ziegler-Göller ihren Zweifeln Luft. Die junge Zeugin jedoch blieb weiter bei der neuen Darstellung.

Am Ende wurde der 16-Jährige wegen vorsätzlichen mehrfachen Erwerbs und Handel von Drogen zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verdonnert. Darüber hinaus muss er innerhalb eines Jahres in vier Drogenscreenings nachweisen, dass er tatsächlich nichts mehr nimmt. Schließlich folgte das Gericht noch der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe, dass der Jugendliche sich mit Fachleuten der Drogenberatung in drei Sitzungen mit dem Thema Rauschgift und dem Konsum desselben auseinandersetzt. Den Eltern gab die Richterin mit auf den Weg, die Dinge zu verharmlosen.