In der Gastronomie ändert sich bis auf ein generelles Rauchverbot nichts. Foto: dpa

In den Landkreisen Ludwigsburg und Heilbronn ist die 7-Tage-Inzidenz über zehn gestiegen. Damit gelten ab Montag leicht verschärfte Regeln.

In den Landkreisen Ludwigsburg und Heilbronn gelten ab Montag, 2. August, wieder etwas strengere Coronaregeln. In beiden Landkreisen liegt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen über zehn, was der Inzidenzstufe zwei entspricht. Das bedeutet, dass sich im privaten Bereich 15 Personen aus maximal vier Haushalten treffen dürfen. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit. Im Freien können private Feiern mit maximal 200 Personen stattfinden (zuvor 300), in geschlossenen Räumen dürfen ebenfalls bis zu 200 Menschen feiern, allerdings nur, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bei öffentlichen Veranstaltungen und Wettkampfveranstaltungen im Sport reduziert sich die erlaubte Personenzahl im Freien von 1.500 auf jetzt maximal 750 Personen; wenn es über 200 sind, gilt Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen sind maximal 250 Personen erlaubt. In der Gastronomie ändert sich nichts: Es gibt keine Beschränkung der Personenzahl und auch kein Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung. Lediglich in geschlossenen Räumen gilt generell ein Rauchverbot in Verbindung mit Hygienekonzept und Datenverarbeitung.