Ein 31-Jähriger musste sich wegen seiner Missetaten vor Gericht verantworten. Foto: dpa-tmn/Arne Dedert

Ein 31-Jähriger aus Ingersheim ist vom Gericht zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Mann, ein selbst ernannter Vermögensberater, hatte insgesamt 18 Personen um ihr Geld gebracht. Zudem setzte er seine Opfer massiv unter Druck.

Benningen - Das Stuttgarter Landgericht hat den selbst ernannten Vermögensberater aus Ingersheim, der von Juli 2018 bis Mai vergangenen Jahres 18 Menschen um insgesamt rund 213 530 Euro geprellt hat, zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der 31-Jährige hat das Urteil angenommen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann mit dem Geld betrogener Leute aus dem Landkreis – darunter auch Benningen – seinen luxuriösen Lebensstil finanziert hat.

Zwei der Betrogenen sprach die vorsitzende Richterin, Jasmin Neher-Klein, mit dem Urteil ihr Geld wieder zu, das sie als Darlehensgeber für den Ingersheimer verloren hatten. Für sie, die ihn verklagten, hat der Angeklagte Schuldanerkenntnisse abgegeben. Es handelt sich dabei um Beträge von 20 000 und 15 000 Euro. Einige der Opfer hatten für die Darlehen sogar Kredite aufgenommen oder das Geld für ihre Altersvorsorge verwendet.Am schlimmsten waren der Urteilsbegründung zufolge nicht die Betrügereien mit den Darlehen unter Versprechen einer irrsinnigen Rendite durch Immobilienverkäufe, sondern die Erpressungsversuche des Ingersheimers mit Trauer- und Beileidskarten. Eine Blanko-Trauerkarte hatte die Polizei vor dem Prozess in der Aktentasche des Mannes gefunden. Der Betrüger, so die Richterin, habe mit harten Bandagen gekämpft, als er Angst und Schrecken verbreitete, um an Geldbeträge von bis zu 500 000 Euro zu kommen. In der Hoffnung, dass Leute, die Trauerkarten und Bilder von ihren Enkelkindern im Briefkasten finden, schon bezahlen würden, wenn sie um das Leben ihrer Angehörigen fürchten.

Aus der achtmonatigen Untersuchungshaft heraus hat der Betrüger Entschuldigungsschreiben an fünf seiner 18 Opfer versandt und vor Gericht dann Reue gezeigt. Bei der Urteilsfindung sah die 17. Strafkammer aber auch, dass der Mann „die Leute eingelullt“ und eine „Vertrauensbasis geschaffen“ hat, um an ihr Geld zu kommen. Andererseits hätten die Opfer sehen müssen, dass er „Dollarzeichen in den Augen hat“ und dass „solche Erlöse mit seriösen Geschäften nicht zu erzielen sind“. Der Ingersheimer versprach Renditen von bis zu 70 Prozent.

Zum Tatmotiv sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer auf viereinhalb Jahre Gefängnis, der 31-jährige Familienvater habe sich zur Tatzeit in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befunden, weil er über seine Verhältnisse gelebt habe. Mit einem großen Auto und einer großartigen Hochzeit in Las Vegas beispielsweise. „Privatinsolvenz passte nicht zu seinem Selbstbild“, meinte der Ankläger. „Er wollte es allen zeigen, obwohl er nur auf der Sonderschule war.“ Verurteilt wurde der Mann für 13 Fälle des gewerbsmäßigen Betruges, fünf Versuche der räuberischen Erpressung und einen Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, weil er kurz vor seiner Festnahme zum zweiten Mal ohne Führerschein erwischt worden ist, anlässlich seines eigenen Gartenfestes. Sieben Monate Sperre für die Fahrerlaubnis hat das Landgericht deshalb auch noch gegen ihn verhängt.

Selbst aus der Sicht seines Verteidigers, der fand, drei Jahre Gefängnis würden reichen, ist der Ingersheimer „grandios gescheitert“. Sein Mandant sei kein guter Schüler gewesen, habe aber stets mit Personen zu tun gehabt, die etwas darstellen, und sei schließlich in eine zweifelhafte Investmentfirma eingestiegen, die organisiert sei wie eine „Drückerkolonne“. Bis auf eine Geschädigte sind alle 17 weiteren sofort zur Polizei gegangen und haben den Betrüger angezeigt.

Aus der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim bekamen fünf von ihnen dann Entschuldigungsschreiben, nach dem Motto, der Absender hätte den falschen Weg eingeschlagen und ihm täte alles unsäglich leid. Er wolle sich bemühen, allen Opfern ihr Geld zurückzuzahlen, sagte der Ingersheimer vor dem Stuttgarter Landgericht.

Im Übrigen hatte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft auch noch wegen Steuerhinterziehung gegen den Angeklagten ermittelt, nachdem er gegenüber einem der Opfer geäußert hatte, er wolle seine Kontobewegungen so gering wie möglich halten, damit der „nicht aufs Radar“ kommt.