Zu viele Menschen wurden positiv auf Corona getestet. Foto: dpa

Nachdem die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Heilbronn seit Donnerstag, 11. März, den Wert 50 an drei Tagen in Folge überschritten hat und das Infektionsgeschehen diffus ist, müssen die jüngsten Lockerungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wieder aufgehoben werden. Das teilte das Landratsamt Heilbronn am Samstagnachmittag mit. Die Änderungen treten am Dienstag, 16. März, in Kraft. Konkret heißt das, dass der Einzelhandel nur noch nach vorheriger Terminabsprache öffnen darf. Dasselbe gilt für Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten, wo zusätzlich die Kontaktdaten hinterlegt werden müssen. Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist nur noch für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall erlaubt.  Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen müssen wieder schließen. Online-Unterricht ist möglich.