Die Beamten haben Kartons mit bis zu 60 Spielkartensets, mehrere Kartons mit jeweils etwa 20 Pokerkoffern sowie Bargeld und Koffer mit Jetons gefunden. Foto: Archiv (fotolia)

Die Polizei ist am Sonntagmorgen einem anonymen Hinweis gefolgt. Der Betreiber der Gaststätte muss sich nicht nur wegen unerlaubtem Glücksspiel verantworten, sondern auch wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung.

Ein 55-jähriger Gaststättenbetreiber aus Ludwigsburg, muss sich nun wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiel verantworten. Die Polizei war am Sonntagmorgen gegen 7 Uhr einem anonymen Hinweis nachgegangen. Die Überprüfung der Gaststätte, die sich im südlichen Stadtbereich befindet, ergab zunächst Stimmengewirr aus dem Inneren. Hierauf wurde das Objekt durch mehrere Streifenwagenbesatzungen der Polizeireviere Ludwigsburg und Kornwestheim umstellt. Die Beamten klopften schließlich gegen die verschlossene Eingangstür und gaben sich als Polizisten zu erkennen, doch die Tür wurde nicht geöffnet. Daher musste die Eingangstür im weiteren Verlauf gewaltsam geöffnet werden.

Im Innern der Gaststätte befanden sich insgesamt zehn Personen im Schankraum. Bei der anschließenden Durchsuchung des Objekts entdeckten die Polizisten weitere acht Personen, die sich in unterschiedlichen Räumen versteckt hatten. Es handelte sich insgesamt um 17 Männer im Alter zwischen 39 und 66 Jahren, darunter der 55-jährige Betreiber, sowie eine 44-jährige Frau. Des Weiteren förderte die Durchsuchung eine größere Anzahl von Kartons mit bis zu 60 Spielkartensets, mehrere Kartons mit jeweils etwa 20 Pokerkoffern sowie Bargeld und Koffer mit Jetons zu Tage. In einem separaten Raum befand sich ein Spieltisch.

Nachdem alle Anwesenden identifiziert worden waren, wurde die Gaststätte geräumt, verschlossen und versiegelt. Im weiteren Verlauf übernahm die Kriminalpolizei die weiteren Ermittlungen. Die Gaststätte wurde ein weiteres Mal durchsucht und Jetons, Spielkarten, Pokersets sowie ein vierstelliger Bargeldbetrag beschlagnahmt. Über das Ermittlungsverfahren gegen den Gaststättenbetreiber hinaus, müssen die anwesenden Gäste mit einer Anzeige wegen Beteiligung am unerlaubten Glückspiel rechnen. Ferner verstoßen der Betrieb der Gaststätte sowie der Aufenthalt der Personen in der Gaststätte gegen die derzeit geltende Corona-Verordnung.