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Geschäftsmann wittert Masche, über die abkassiert werden soll.

Marbach - Als Selbstständiger ist es Gunter Jazdziewski gewohnt, dass ihm regelmäßig Angebote ins Haus flattern. Mal wird er um eine Veröffentlichung gebeten, mal soll er eine Anzeige schalten. Insofern kann sich der Chef der Schilleria in der Fußgängerzone unmöglich an alle Begebenheiten erinnern, bei denen man ihm etwas verkaufen oder, was auch vorkommt, andrehen wollte. Es sei also durchaus möglich, dass er irgendwann schon einmal wegen einer Infotafel für Marbach kontaktiert wurde, sagt er. Ganz sicher weiß er jedoch, dass er kein Okay dafür gegeben hatte, darauf zu werben. Genau deshalb wurde Gunter Jazdziewski hellhörig, als sich am Montag ein Herr Koch bei ihm meldete, um sich einen angeblichen Auftrag im Zusammenhang mit jener Tafel bestätigen zu lassen. Und sein Gespür trog ihn wohl auch nicht: Auf die wiederholte Nachfrage, ob denn wirklich ein Auftrag vorliege, wurde am anderen Ende der Leitung aufgelegt.

Von dem Geschäftsmann wird  eine Bestätigung erwartet

Gunter Jazdziewski will nun die anderen Händler warnen, dass sie bloß nicht auf die Masche hereinfallen. „Wenn man da Ja sagt, kommt als Nächstes eine Rechnung“, erklärt der Geschäftsmann. Und dann sitze man in der Patsche und müsse aus dem Schlamassel erst mal wieder herausgekommen. „Das ist ein Unding“, ärgert sich der Marbacher über so unseriöse Praktiken, auf die erfahrungsgemäß der eine oder andere hereinfalle. Bei ihm sei es im Detail so gewesen, dass der Anrufer zunächst behauptet habe, dass Logo und Text der Schilleria für die Infotafel bereits vorlägen. Nun wolle er sich nur noch vergewissern, ob die Angaben auch richtig wären, habe „Herr Koch“ gesagt, wie Gunter Jazdziewski berichtet.

Bei der Polizei ist  das Vorgehen schon bekannt

„Das ist eine bekannte Masche“, sagt Frank Bechtle, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Ziel der Anrufer sei es, Werbung an den Mann oder an die Frau zu bringen. Es werde vorgegeben, schon Daten der Händler zu besitzen, mit denen man werben könne. „Der Werbewert ist aber gering oder gar nicht vorhanden“, betont Frank Bechtle. Ein anderes Versprechen sei, die Kunden bei Suchmaschinen im Internet nach vorne katapultieren zu können.

Der Polizeisprecher weist darauf hin, dass Telefonmarketing grundsätzlich verboten sei, dabei werde meist unseriös vorgegangen. Insofern werde über diesen Weg auch nur so etwas wie eine Geschäftsanbahnung vorgenommen. Problematischer werde es, wenn man etwas unterschreibe. „Dann wird es schwieriger, wieder herauszukommen“, erläutert Bechtle. „Solche Angebote kommen immer wieder vor“, fügt er hinzu. Allerdings habe er in letzter Zeit von keinem entsprechenden Fall im Raum Ludwigsburg gehört.