Ein Gutachten sollte eigentlich die Betriebe im Sauserhof bei der Krixenberg-Planung schützen. Foto: Werner Kuhnle

Großbottwar setzt bei der Krixenberg-Planung in Oberstenfeld auf ein Gutachten zum Schutz der Sauserhof-Betriebe, ist formell aber zu spät dran.

Großbottwar - Das geplante Wohngebiet Am Krixenberg, das die Gemeinde Oberstenfeld im beschleunigten Verfahren mit 51 Bauplätzen am südlichen Ortsausgang verwirklichen möchte, würde die Bebauung bis auf wenige Meter an den Heuerbach heranrücken lassen. Sprich: an den Grenzbach von Oberstenfeld zu Großbottwar. Entsprechend ist auch in der Nachbarstadt von Interesse, wie die Planung Oberstenfelds aussieht.

Als das Thema am Mittwoch im Gemeinderat der Storchenstadt aufkam, signalisierte die Runde, vom Recht einer Stellungnahme Gebrauch machen zu wollen. Das von der Verwaltung vorgeschlagene Schreiben wurde dabei verschärft und einstimmig abgesegnet. Es umfasst zwei Punkte. Die Räte kritisierten zum einen den Eingriff ins Landschaftsbild. Robert Wien (FBWV) sprach von einer „massiven Änderung“. Und Andreas Strohm (CDU) hielt fest: „Die Bebauung fällt einem vom Sauserhof aus ja regelrecht entgegen.“

Der Sauserhof mit seinen landwirtschaftlichen Betrieben rückt bei Punkt zwei in den Fokus: So wird bei entsprechender Windrichtung ein Konflikt zwischen Höfen und der neuen Wohnbebauung befürchtet. „Es ist aber klar, dass sich die Betriebe im Sauserhof entwickeln dürfen müssen“, machte Großbottwars Bürgermeister Ralf Zimmermann in der Sitzung und auf Nachfrage unserer Zeitung deutlich. Es dürfe nicht passieren, dass beispielsweise die dortige Biogasanlage schließen müsse oder die Betriebe nicht mehr erweitern dürften. Also setzt Großbottwar auf ein Fachgutachten, das die Auswirkungen auf die Betriebe aufzeigen soll. Auch wird ein Gutachten zum Schutz der Betriebe verlangt, in dem Punkte wie Lärm, Geruch und Emission festgehalten sind. „Bisher findet der Sauserhof in der Planung zum Gebiet Am Krixenberg keine Erwähnung“, stellt Zimmermann fest.

Mit Spannung darf allerdings erwartet werden, inwieweit die Stellungnahme aus Großbottwar noch in die Planung einfließen wird. Denn die Frist hierfür ist am 20. Dezember abgelaufen. Großbottwar hatte drei Tage nach Beginn des Beteiligungszeitraums im November zwar um Fristverlängerung gebeten – die weitere Kommunikation wurde dann in beiden Kommunen aber offensichtlich unterschiedlich aufgefasst. Die Oberstenfelder Verwaltung hakte nach, ob der Sachverhalt nicht doch in der Gemeinderatssitzung im Dezember behandelt werden kann. „Dazu hat sich niemand mehr aus Großbottwar bei uns gemeldet. Deshalb sind meine Mitarbeiter logischerweise davon ausgegangen, dass sich das Thema erledigt hat“, sagt der Oberstenfelder Bürgermeister Markus Kleemann, als er jetzt von der zu erwartenden Stellungnahme aus der Nachbarstadt hört.

Ralf Zimmermann verdeutlicht, dass der Zeitraum vor Weihnachten ungünstig sei. In der Dezembersitzung sei der Punkt nicht untergekommen. Man brauche auch Zeit, um die Pläne zu sichten. „Es ist aber nicht unüblich, um Fristverlängerung zu bitten. Ich kenne kaum ein Verfahren, in dem es das nicht gab.“ Das Landratsamt Ludwigsburg bewirkte eine Verlängerung um zwei Wochen, bezog dann aber doch Mitte Dezember Stellung. Der Verband Region Stuttgart behandelte das Thema ebenso in seiner Dezember-Sitzung.

Was nun? Markus Kleemann deutet an, die Schranke für Großbottwar nicht von vornherein zu schließen: „Wenn tatsächlich noch etwas eintrifft, prüfen wir den gesamten Vorgang. Bislang gingen wir davon aus, dass dies nicht der Fall ist, weil noch nichts eingegangen ist.“

Zu den Kritikpunkten aus der Nachbarstadt sagt Markus Kleemann: „Natürlich sehen wir den Eingriff in die Landschaft auch kritisch, aber wir sind gehalten, uns an Beschlüsse zu halten.“ Das Neubaugebiet stehe wie Dürren IV seit Jahrzehnten im Flächennutzungsplan als mögliches Baugebiet. Die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Betriebe aufs Baugebiet habe die Gemeinde Oberstenfeld ohnehin gutachterlich untersuchen lassen wollen. Für Kleemann steht aber jetzt schon fest: „Das Baugebiet wird dadurch nicht gefährdet.“