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Mann wird wegen räuberischen Diebstahls verurteilt.

Großbottwar/Marbach - Seine finanzielle Notlage in der Heimat hat einen Mann offenbar dazu verführt, in Deutschland nach einer Einnahmequelle zu suchen. Die Sache ging schief, als er mit einem Bekannten Diebstähle in Drogeriemärkten in Großbottwar und in Bayern beging. Das Schöffengericht am Amtsgericht Marbach verurteilte den 34-jährigen Georgier am Dienstag für schweren räuberischen Diebstahl zu zwei Jahren Gefängnis.

An einem Nachmittag Anfang Dezember 2017 beobachtete ein Detektiv in einem Drogeriemarkt in Großbottwar zwei Männer dabei, wie sie Aufsteckzahnbürsten und elektronische Fußpflegegeräte in der Kleidung verschwinden ließen. Der Detektiv trat an einen der Männer heran und umklammerte ihn von hinten, nachdem er eine Mitarbeiterin des Marktes informiert hatte, die Ausgangstür zu schließen. Der Dieb konnte sich jedoch losreißen und flüchtete zur Tür. Als er bemerkte, dass diese verschlossen war, suchte er im Laden nach einem geeigneten Gegenstand, um die Tür einzuschlagen. Die Täter griffen sich jeder einen Hammer, rannten zurück zur Tür, schlugen ein Loch in die Scheibe und entkamen. Einen Großteil des Diebesgutes warfen sie noch im Geschäft von sich.

Zwei Wochen später sammelte der 34-Jährige in einem Drogerieladen in Bayern Kosmetikprodukte im Wert von mehr als 600 Euro ein. Hier konnte der Mann auf der Flucht gefasst werden. Ein Abgleich der Spuren mit Großbottwar ergab die Übereinstimmung.

Über seinen Anwalt räumte der Angeklagte die Taten ein. Er habe jedoch niemand mit dem Hammer bedrohen oder gar verletzten wollen, sondern lediglich die Flucht möglich machen wollen. Den Namen des Mittäters, der nicht gefasst wurde, will der in Georgien verheiratete Mann nicht nennen, das wäre gefährlich für ihn.

Angesichts einer Vorstrafe aus dem Jahr 2013 und keiner günstigen Sozialprognose beantragte die Staatsanwaltschaft Heilbronn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten, die Verteidigung plädierte für eine Bewährungsstrafe und baldige Abschiebung. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass die Tat ein schwerer räuberischer Diebstahl jedoch in einem minder schweren Fall ist und verurteilte den Mann zu zwei Jahren Gefängnis. Offenbar sei er nur nach Deutschland gekommen, um Straftaten zu begehen.