Eltern zahlen weniger, wenn mehrere ihrer Kinder dieselbe Einrichtung besuchen. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

Der Gemeinderat lehnt das Vorhaben der Verwaltung ab, die Sozialstaffelung abzuschaffen.

Großbottwar - Das Anliegen der Stadtverwaltung, bei der Gebührenerhöhung für die Kernzeitbetreuung am Schulzentrum zum Schuljahr 2019/20 die Sozialstaffelung abzuschaffen, ist in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats auf wenig Begeisterung gestoßen.

Diese Staffelung sorgt dafür, dass Eltern pro Kind weniger zahlen müssen, wenn mehrere ihrer Kinder zeitgleich dieselbe Einrichtung besuchen. Das kommt selten vor, entlastet aber kinderreiche Familien. Bislang müssen für die Betreuung zwischen 12 bis 13.30 Uhr pro Kind 43,50 Euro im Monat aufgebracht werden, für zwei Geschwister je 33 Euro, für drei je 21,50 Euro.

Angelika Maier (SPD) findet es „nicht in Ordnung“, die Staffelung rauszunehmen. Matthias Wien (CDU) sprach von einem „eklatanten Unterschied“, Thomas Haag (Aktiv) betonte, dass manche darauf angewiesen seien. Und Thomas Stigler (FBWV) ergänzte: „So überfahren wir kinderstarke Familien.“ Die Räte sprachen sich dafür aus, die Staffelung beizubehalten und eben der Gebührenerhöhung anzupassen.

Die Stadt begründete ihren Plan der Abschaffung damit, dass theoretisch in manchen Fällen Beiträge von unter zehn Euro im Monat zusammenkommen würden. „Die also in keinem Verhältnis zu dem stehen zu dem, was geleistet wird“, sagte Kämmerer Tobias Müller. Bürgermeister Ralf Zimmermann führte zudem aus, dass die Gebühren seit 19 Jahren nicht erhöht worden sind und „sehr moderat“ wären.

„Die 19 Jahre sollten nicht auf einen Schlag nachgeholt werden“, entgegnete Angelika Maier. Thomas Haag meinte, „man ist selber schuld, wenn man 19 Jahre nichts macht“. Letztlich stimmte das Gremium bei einer Enthaltung von Angelika Maier zu, dass die Gebühren erhöht, die Sozialstaffelung beibehalten und angepasst wird.

Die Kernzeitbetreuung zwischen 12 und 13.30 Uhr kostet ab dem Schuljahr 2019/20 monatlich pro Kind: 57,50 Euro für fünf Tage pro Woche (bislang 43,50 Euro), 46 Euro für vier Tage pro Woche (34,80 Euro), 34,50 Euro für drei Tage die Woche (26,10 Euro), 23 Euro für zwei Tage pro Woche (17,40 Euro) und 11,50 Euro für einen Tag pro Woche (8,70 Euro). Die Kernzeitbetreuung von 7.30 bis 8.30 Uhr kostet nach der Sommerpause 7,50 Euro für einen Tag, 15 Euro für zwei Tage pro Woche. Für die Ferienbetreuung müssen 15 statt zehn Euro pro Tag gezahlt werden. Um nicht wieder 19 Jahre ins Land gehen zu lassen, soll nun alle zwei Jahre überprüft werden, ob eine Gebührenanpassung notwendig ist.