In Hof hatte sich Widerstand gegen das Neubaugebiet (auf dem Acker oberhalb der Bebauung ganz rechts) geregt. Foto: Werner Kuhnle

Das Neubaugebiet Langgewänd II im Großbottwarer Teilort Hof würde nicht übermäßig unter störenden Gerüchen leiden. Das hat ein Gutachter festgestellt. Damit kann das Baugebiet in die Planung gehen.

Großbottwar - Ein Gutachten bescheinigt dem geplanten Neubaugebiet Langgewänd II West in Hof und Lembach eine zumutbare Beeinträchtigung durch Gerüche. Das bisherige Plangebiet kann deshalb in der bisherigen Form bestehen bleiben. Das ist am Mittwoch im Großbottwarer Gemeinderat bekannt geworden. Dort wurden auch die Ergebnisse anderer relevanter Gutachten vorgestellt. Die Stadtverwaltung sieht sich damit bestätigt: Sie will auf der rund 1,5 Hektar großen Fläche in Hof 20 bis 25 Bauplätze schaffen. Dagegen hatten sich im Januar Bewohner des Teilortes ausgesprochen und die Gründung einer Bürgerinitiative angekündigt (wir berichteten).

Die Stadt Großbottwar hatte das Gebiet im Jahr 2018 im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches angestoßen. Seitdem ist viel Zeit vergangen – jetzt sollte sich die Stadt sputen. „Bis Ende des Jahres 2021 muss das Verfahren abgeschlossen sein“, erklärte Manfred Mezger vom beauftragen Planungsbüro mquadrat am Mittwoch – und deutete an, dass eventuell ein Jahr Verlängerung möglich, dies aber noch nicht in Gesetzesform gebracht worden sei. Die Gutachten für die Geruchsimmissionen, den Artenschutz und die Geologie seien ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Bebauungsplan, erklärte Mezger weiter. „Erst muss man wissen, wie groß das Bebauungsgebiet wird, dann sind Gespräche mit den Grundstückseigentümern möglich.“

Fünf Betriebe hat der Gutachter Markus Hasel vom Büro iMA Richter & Röckle zur Geruchsbelastung untersucht: eine Biogasanlage, eine Tierhaltung, eine Kläranlage sowie eine Lederfabrik und eine Winzergenossenschaft. Hasel kam zum Ergebnis, dass die Belastung im Plangebiet bei 7 bis 9 Prozent liegt – und damit unter dem Grenzwert von 10 Prozent der Gesamtzeit im Jahr. „Damit entstehen für das Gebiet keine erheblichen Geruchsbelästigungen, und es besteht kein Hindernis für die Planung“, sagte Mezger und räumte ein, er sei sich nicht sicher gewesen, ob der Grenzwert eingehalten werde, denn die Zahl von fünf Betrieben mit Ausstößen in der Nähe sei relativ hoch.

Positive Signale für das Neubaugebiet gehen offenbar auch von den anderen Gutachten aus. „Wir liegen außerhalb von Schutzgebieten“, sagte Manfred Mezger zum Artenschutz. Allerdings seien für die Feldlerche, die Haselmaus und die Zauneidechse vorgezogene CEF-Maßnahmen zu ergreifen: „Man muss den Tieren erst eine neue Wohnung bauen, bevor man die alte abbricht“, erklärte Mezger das weitere Vorgehen nach der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP). Einen Ausgleich muss die Stadt auf jeden Fall für eine 80  Quadratmeter messende Feldhecke schaffen. Auch sprach sich das Gremium mehrheitlich für ein Pflanzgebot auf einem Teil des Streifens hin zur bestehenden Bebauung aus. Um die Pflege müssten sich die neuen Eigentümer kümmern.

Das Verkehrsgutachten sei laut Manfred Mezger unproblematisch, da man weit weg von Konfliktzonen sei. Thomas Stigler von der FBWV erkundigte sich hinsichtlich des Geruchsgutachtes, ob man Betriebe, die sich erweitern wollten, schützen könnte, doch stellte der Planer Mezger klar, dass ein dann vorhandenes Baugebiet in einem späteren Verfahren für eine Betriebserweiterung auf jeden Fall zu berücksichtigen sei.