Die Erweiterungsfläche liegt neben dem bestehenden Leopold-Areal. Foto: Archiv (Kuhnle)

Die Firma Leopold darf mehr denn je auf die gewünschte Erweiterung hoffen. Die Stadt ist dabei, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Marbach - Die Verantwortlichen bei der Firma Leopold sitzen wie auf glühenden Kohlen, würden lieber heute als morgen ihren Betrieb erweitern, um die Produktion hochfahren zu können. Doch dazu müssen zunächst die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. In der Hinsicht ist die Stadt Marbach nun wieder einen Schritt weiter gekommen. Der Gemeinderat hat den Entwurf zu einem veränderten Bebauungsplan für das Gewerbegebiet am Neckar bei zwei Enthaltungen der Gruppe Puls beschlossen. In dem überarbeiteten Werk ist nun insbesondere auch die Expansionsfläche für Leopold ausgewiesen. Ziel sei, vor den Sommerferien oder spätestens im Herbst einen Knopf an die Satzung zu machen, sagt Elena Schubert vom Bauamt auf Nachfrage. Dann müsse Leopold noch einen Bauantrag einreichen und genehmigt bekommen – um endlich loslegen zu können.

Erkenntnisse aus Gutachten

Logisch ist aber auch, dass die Firmen in dem Plangebiet nicht nach Lust und Laune ihre Gebäude hochziehen und mit Leben füllen dürfen. Wichtig ist beispielsweise, dass die Vorgaben zum Lärmschutz eingehalten werden. Die Stadt hatte dazu eigens ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Erkenntnisse nun in den Entwurf eingeflossen sind. Zu beachten ist dabei, dass die Anwohner in den umliegenden Wohngebieten wie im Hörnle oder den Neckarterrassen in Neckarweihingen, aber auch die Nutzer der Büros in dem Gewerbegebiet selbst nicht über Gebühr belastet werden. Um das zu verhindern, müssen die Unternehmen gegebenenfalls für einen entsprechenden Schutz sorgen. Das kann über eine technische Modifikation geschehen oder dadurch, dass ein Prozess anders organisiert wird. Ausdrücklich eingeschlossen ist hierbei die Geräuschkulisse, die durch den Verkehr auf den Grundstücken heraufbeschworen wird. „Das ist die große Neuerung, die jetzt dazukam. Es ist genau festgesetzt, in welche Fläche wie viel emittiert werden darf, damit die Richtwerte an Lärm in den geschützten Bereichen nicht verletzt werden“, fasste Schubert in der Sitzung zusammen. Wenn künftig ein Baugesuch eingereicht werde, prüfe man, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, „müssen bestimmte schützenswerte Maßnahmen getroffen werden“, sagte sie.

Ausgleich für Streuobstwiese

Berücksichtigt wurde im Vergleich zum Vorentwurf ebenfalls, dass eine Genehmigung vom Landratsamt Ludwigsburg vorliegt, wonach wegen der Erweiterung der Gewerbeflächen in eine Streuobstwiese eingegriffen werden darf. Das Okay der Behörde gab es, weil die Stadt Ersatz für den Verlust des Naturraums schafft – wenn auch nur indirekt. In Schwieberdingen hat man sich Ökopunkte für ein Streuobstwiesen-Projekt gekauft.

Wunsch nach Photovoltaikanlage

Nicht über den Bebauungsplan, sondern via städtebaulichen Vertrag soll zudem ein weiteres Nachhaltigkeitsthema geregelt werden: die Verwendung von Photovoltaikanlagen auf dem neuen Leopold-Gebäude. Für Unternehmen greife zwar erst im nächsten Jahr eine Pflicht, sich Sonnenkollektoren aufs Dach schrauben zu lassen, erklärte Hendrik Lüdke von Puls. Er rege aber an, das schon verbindlich über die Vereinbarung zwischen der Kommune und der Firma vorzuschreiben – wenngleich Leopold das ohnehin vorhabe und sich dieser Technologie aufgeschossen gegenüber zeige. Jürgen Waser von den Grünen war es ebenfalls ein Anliegen, die Nutzung der Sonnenenergie ausdrücklich einzufordern. Vermutlich werde sich die Baugenehmigung bis ins nächste Jahr ziehen, sodass es dann per Gesetz vorgeschrieben ist. Falls es mit der Erlaubnis aber je doch schneller gehen sollte, wäre man auf der sicheren Seite. Bürgermeister Jan Trost erklärte, dass man den Vorschlag gerne aufnehmen könne. Der städtebauliche Vertrag müsse letztlich sowieso vom Gemeinderat abgesegnet werden – der somit den Inhalt selbst steuern kann.