Wohnraum ist generell knapp. Deshalb suchen Kommunen wie Erdmannhausen nach neuen Bauflächen. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Gemeinde Erdmannhausen möchte an der Riedstraße ein neues Baugebiet ausweisen. Dort könnten rund 80 Wohneinheiten entstehen. Wenn alles glattläuft, werden 2021 schon die ersten Häuser auf dem Areal hochgezogen.

Erdmannhausen - Der Bedarf an Wohnraum ist auch in Erdmannhausen hoch. Darauf hat die Gemeinde reagiert und in der Ratsrunde am Donnerstag den Aufstellungsbeschluss für das Neubaugebiet „Südwestliche Riedstraße“ gefasst. Darin sollen etwas mehr als 150 Menschen in 80  Wohneinheiten eine Heimat finden, teilte die Verwaltung auf Nachfrage mit.

Das Gebiet grenzt an der Riedstraße direkt an das bestehende Wohngebiet „Lauweinberg West“ an. „Wir rechnen deshalb nicht mit einem hohen Erschließungsaufwand“, sagt der Bau- und Hauptamtsleiter Günter Sommer. Wie viele andere Kommunen bringt auch Erdmannhausen das Areal im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b auf den Weg. Spätestens bis Ende 2021 muss dafür der Satzungsbeschluss gefasst sein, lautet die Vorgabe.

Gehe alles nach Plan, werden wohl 2021 die ersten Häuser gebaut, erklärt Günter Sommer. Die Gemeinde plane, dreistöckige Mehrfamilienhäuser mit einer Höhe von rund zehn Metern entstehen zu lassen. „Wir bauen keine Hochhäuser“, betont Sommer, aber es würden auch keine Einfamilienhäuser, wie sie bisher in den Erdmannhäuser Neubaugebieten bevorzugt gebaut wurden, errichtet, sagt der Bau- und Hauptamtsleiter. Investoren stehen noch nicht fest, auch der Modus des Vergabeverfahrens noch nicht.

Ursprünglich sollte auf dem Areal laut Flächennutzungsplan ein gemischtes Baugebiet entstehen. Doch von diesem Vorhaben sei man abgekommen, erklärt Sommer. Denn der Bedarf an sogenanntem eingeschränkten Gewerbe sei nicht so hoch wie der nach Wohnraum. Deshalb entwickele die Gemeinde das Gebiet als sogenanntes Allgemeines Wohngebiet – also ohne Gewerbe. Die Grundstücke müsste die Gemeinde noch erwerben – man stehe in Verhandlungen.

Der jetzt gefasste Beschluss markiert den Anfang des baurechtlichen Verfahrens. Das nächste Ziel ist der Entwurf zum Bebauungsplan, den der Gemeinderat genehmigen muss.