Zugunsten des Mannes wertete das Gericht, dass er strafrechtlich nicht vorbelastet ist. Foto: Archiv (dpa)

Das Amtsgericht verurteilt den angehenden Lehrer zu einer Geldstrafe von 3600  Euro.

Erdmannhausen - Die Affäre seiner Ehefrau hat einen jungen Mann in eine tragische Ausnahmesituation gebracht, in der er völlig falsch reagiert hat. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Marbach nach drei Verhandlungstagen und verhängte gegen einen angehenden Lehrer am Mittwoch einer Geldstrafe von 3600 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit einer Bedrohung. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht an der unteren Grenze, sodass der 34-Jährige nicht als vorbestraft gilt und in den Staatsdienst übernommen werden kann.

Anfang Dezember 2017 hatte das Unheil seinen Lauf genommen, als die Frau ihrem Mann nach mehr als sechs Jahren Ehe eine Affäre mit einem anderen Mann gestanden hatte. Entgegen ihren Erwartungen hatte der 34-Jährige jedoch kaum reagiert, sie war daraufhin zu einer Freundin gegangen (wir berichteten). Als die 28-Jährige nach zwei Tagen erneut in die gemeinsame Wohnung nach Erdmannhausen gekommen war, um einen Geldbeutel zu holen, war ihr Mann nach Überzeugung des Gerichts traurig und gekränkt gewesen, hatte aber möglicherweise noch einen letzten Hoffnungsfunken gehabt, die Beziehung retten zu können.

Das Gespräch am Esstisch war aus dem Ruder gelaufen, als er nach intimen Details des Seitensprungs gefragt und darauf keine Antwort erhalten hatte. „In dieser Ausnahmesituation haben Sie völlig falsch reagiert und körperliche Gewalt angewendet“, wendete sich die Vorsitzende Richterin Ursula Ziegler-Göller direkt an den Angeklagten. Der hatte in der Beweisaufnahme eingeräumt, aufgesprungen, seine Frau gepackt und mit ihr zu Boden gestürzt zu sein.

Als die verängstigte Frau lauthals um Hilfe geschrien hatte, hatte er ihr den Mund zugehalten. Er bestritt jedoch, sie gewürgt zu haben. „Ich schließe nicht aus, dass Sie Ihre Hände am Hals Ihrer Frau hatten. Wie stark der Druck und wie gefährlich die Gewalt für das Leben Ihrer Frau war, lässt sich leider nicht eindeutig belegen“, betonte die Richterin. In den Akten fand sich keine von der Polizei erstellte Dokumentation der Verletzungen. „Die roten und bläulichen Flecken am Hals waren nicht gut genug zu sehen, als wir die Fotos ausgedruckt haben“, erläuterte eine Polizistin im Gerichtssaal den Vorgang. In einem ärztlichen Attest war auch keine Rede von Würgen.

„Das Verhalten Ihres Mannes ist in keinster Weise zu rechtfertigen, auch wenn eine gewisse Provokation Ihrerseits der Auslöser dafür war“, stellte Ziegler-Göller unmissverständlich klar. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass ihn kein Zeuge jemals zuvor aggressiv erlebt hatte und er strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten war.

Mit dem Urteil von 90 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro blieb das Gericht deutlich unter der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragten Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Es sah allerdings eine grundsätzliche Verpflichtung des 34-Jährigen zur Zahlung von Schadensersatz an die Noch-Ehefrau, die knapp ein Jahr nach dem Vorfall die Scheidung beantragt hat.