Ein Mann muss sich vor Gericht verantworten, weil er sich Polizisten widersetzt hat. Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Ein Erdmannhäuser steht vor dem Landgericht in Heilbronn, nachdem er im Frühjahr Polizisten mit einer Nagelpistole bedroht hatte. Die Beamten waren auf den Plan gerufen worden, weil im Ort viele Autoreifen zerstochen worden waren.

Erdmannhausen - Der Fall hatte in Erdmannhausen für helle Aufregung gesorgt: Ein damals 31-jähriger Mann hatte durch sein Verhalten einen Polizeieinsatz ausgelöst, bei dem schließlich mehrere Schüsse fielen. Fast auf den Tag genau sechs Monate später hat am Freitag vor dem Heilbronner Landgericht der Prozess gegen den inzwischen 32-Jährigen begonnen, in dem dieser sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft geht außerdem davon aus, dass der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Der Prozess vor der 14. Großen Strafkammer am Landgericht Heilbronn ist daher ein so genanntes Sicherungsverfahren, bei dem drei Berufs- und zwei Schöffenrichter prüfen, ob der Angeklagte, der derzeit vorübergehend in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist, dort für eine längere Zeit bleiben muss.

Der erste Prozesstag dauerte nicht viel länger als eine Viertelstunde, da lediglich die Anklage verlesen wurde. Darin hieß es, eine Polizeistreife sei an einem Freitagabend Ende April zur Wohnung des Angeklagten in Erdmannhausen gekommen, nachdem an mehr als 20 Autos die Reifen zerstochen worden seien. Mehrere Autobesitzer hatten sich deswegen bei der Polizei gemeldet. Als die beiden Beamten im Haus des Angeklagten angekommen seien, habe sich dieser in seinem Zimmer eingeschlossen und auch auf Klopfen und Rufen nicht mehr reagiert. Als sich ein Polizist wenige Minute später einen Hammer besorgt hatte, um die Tür gewaltsam zu öffnen, habe der Erdmannhäuser diese doch geöffnet. Dabei habe er den Beamten mit einer Akku-Nagelpistole bedroht, die auf Höhe seines Bauchs gezielt hätte. Dem Beamten sei es zunächst gelungen, die Hand des Angeklagten mit dem Hammer in Richtung Boden zu drücken.

Als es dem 32-Jährigen daraufhin aber glückte, eine Hand wieder nach oben zu bringen und auf den Körper des Polizisten zu zielen, habe dieser die Flucht ergriffen. Angesichts der bedrohlichen Situation sei der Kollegin des Beamten nichts anderes übrig geblieben, als mehrfach in Richtung des Angeklagten zu schießen. Dieser sei dadurch am Arm verletzt worden und habe erst dann überwältigt werden können.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Erdmannhäuser unter einer sogenannten chronisch paranoiden Schizophrenie leidet und bei der Tat in einem psychischen Ausnahmezustand gehandelt hat. Sie hält den Angeklagten aus diesem Grund für nicht oder zumindest vermindert schuldfähig. Am ersten Prozesstag wurde der Mann in Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt, ansonsten wirkte er aber bei seinen kurzen Antworten ruhig und gefasst.

Der Prozess soll am 3. November fortgesetzt werden, dann wird der gelernte Stuckateur möglicherweise Details aus seinem Lebenslauf darlegen. Insgesamt sind für den Prozess sechs Verhandlungstage angesetzt, das Urteil soll am 1. Dezember verkündet werden.