Gudrun Wilhelm und ihre Mitstreiter durften an der Wahlkreiskonferenz teilnehmen und brachten die Kandidatin Charlotte Klinghoffer durch. Foto: Werner Kuhnle Fotojournalist www.kuhnle-foto.de/Werner Kuhnle

Die Backnanger Unternehmerin Charlotte Klinghoffer wurde wie die Kirchbergerin Gudrun Wilhelm (Foto) aus der FDP ausgeschlossen. Jetzt ist Klinghoffer zur Landtagskandidatin gewählt worden.

Stark vier Monate ist es her, dass die Kirchbergerin Gudrun Wilhelm und fünf weitere FDP-Mitglieder, darunter auch die Backnanger Unternehmerin Charlotte Klinghoffer, nach einem Urteil des Landesschiedsgerichts aus der Partei ausgeschlossen worden sind. Nun jedoch wurde eben diese Charlotte Klinghoffer mit einer deutlichen Stimmenmehrheit von 13 zu 8 gegenüber dem Gegenkandidaten Björn Michel für den Wahlkreis Backnang als Landtagskandidatin nominiert.

Vorgeschlagen worden war sie von Ulrich Jeggle, der ebenfalls zu den Verfemten gehört. Was zeigt, dass der ganze Streit – unabhängig davon, dass er noch vor dem Bundesschiedsgericht der Partei ausgetragen werden wird – keineswegs abgeschlossen ist, aber inzwischen schon fast kabarettreife Züge angenommen hat.

Der Hintergrund: Weil die Kirchberger Gemeinde- und Kreisrätin Gudrun Wilhelm nicht auf Listenplatz 1 gelandet und deshalb mit etlichen Mitstreitern zur letzten Regionalwahl mit einer eigenen Liste „Freie Regionale Rems-Murr“ angetreten war, während ein weiterer Liberaler für eine andere Partei kandidiert hatte, hatte das FDP-Landesschiedsgericht Ende März den Parteiausschluss dieser Mitglieder durch den Kreisverband für rechtens befunden. Es handle sich um eine schwere Verfehlung und eine Schädigung der Partei, hieß es (wir berichteten).

So war die Verwunderung bei den liberalen Revolutionären der Murr-Schiene groß, als ihnen Ende Juli eine Einladung des Kreisverbands Rems-Murr zur Wahlkreiskonferenz ins Haus flatterte – unterschrieben von dessen Vorsitzendem Jochen Haußmann, der den Parteiausschluss massiv betrieben hatte. „Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der FDP, die im Wahlkreis wohnen und wahlberechtigt sind, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zum Zeitpunkt der Wahlkreiskonferenz das 18. Lebensjahr vollendet haben“, hieß es ausdrücklich in der Einladung. Woraus die in Ungnade Gefallenen folgerichtig schlossen, dass sie wohl doch noch FDP-Mitglieder seien, und von ihrem Recht nicht nur zur Abstimmung, sondern auch zum Vorschlag von Kandidaten machten.

Jochen Haußmann erklärte dazu auf eine Anfrage Wilhelms, nach den Vorgaben des Wahlrechts müssten auch ausgeschlossene Mitglieder zu Wahlkonferenzen eingeladen werden, solange sie sich noch im Schiedsgerichtsverfahren befänden. Bleibt abzuwarten, wie und ob angesichts der jüngsten Entwicklung das Bundesschiedsgericht der FDP am 23. Oktober entscheiden wird, zumal sich Klinghoffer in einer nicht vorbereiteten Rede offenkundig als lupenreine Liberale präsentiert und ihre Parteifreunde – oder muss man sie als Ex-Parteifreunde bezeichnen? – auf Anhieb von sich überzeugt hat.

Als Liberale durch und durch sieht sich auch nach wie vor Gudrun Wilhelm „tief im Innern“, wie sie dieser Zeitung gegenüber sagte. Nur wegen „einiger handelnder Personen“ wolle sie deshalb auch nicht kampflos aufgeben.