Der Prozess wird am 2. Dezember fortgesetzt. Foto: Oliver von Schaewen

Sexuelle Handlungen an einer Frau in der S-Bahn zwischen Marbach und Erdmannhausen werden einem 22-Jährigen unter anderem vorgeworfen. Der zweite Verhandlungstag vor dem Landgericht Heilbronn gestaltete sich schwierig.

Heilbronn - Dass der Prozess gegen drei Angeklagte – alle drei Geflüchtete – vor dem Landgericht Heilbronn nicht einfach werden würde, hatte sich schon am ersten Prozesstag abgezeichnet, als der 22-jährige Hauptangeklagte immer wieder umher schrie und trotz Hand- und Fußfesseln versuchte, die Justizangestellten abzuschütteln. Am zweiten Verhandlungstag und auch am dritten an diesem Montag war der Hauptangeklagte zwar ruhig, wirklich Licht ins Dunkel der Geschehnisse um ihn sowie die beiden anderen Angeklagten im Alter von 30 bis 35 Jahren scheint aber nicht zu kommen. Nicht nur, weil man bei den Zeugen teils mit enormen Sprachbarrieren zu kämpfen hat, sondern auch, weil diese oftmals von ihren damals bei der Polizei getätigten Aussagen nun nichts mehr wissen wollen.

Dem 22-Jährigen wird vorgeworfen, am 13. Mai in der S-Bahn zwischen Marbach und Erdmannhausen sexuelle Handlungen an einer Frau gegen deren Willen vorgenommen zu haben. Des Weiteren wird dem Mann vorgeworfen, dass er zwischen dem 12. und 13. Februar in einer Asylunterkunft in Bietigheim-Bissingen randaliert haben soll – zumindest dieser Vorwurf wurde jedoch am zweiten Verhandlungstag fallen gelassen, sodass dieser kein Bestandteil der Verhandlung mehr darstellt. Bei diesem Vorfall soll er aber auch noch einen Bewohner mit einem Tretroller geschlagen haben, als dieser ihn zum Verlassen der Asylbewerberunterkunft aufgefordert hatte. Der hier Geschädigte hatte seine Aussage bereits am zweiten Verhandlungstag getätigt.

Gemeinsam mit den zwei anderen Angeklagten muss sich der 22-Jährige außerdem noch dafür verantworten, am 15. August vergangenen Jahres in einer Asylbewerberunterkunft in Bietigheim-Bissingen einem anderen Mann das Mobiltelefon entwendet zu haben und dabei bedrohlich eine Flasche als Schlagwerkzeug geschwungen zu haben. Die Angeklagten sollen die Beute eingesteckt und zudem Nacktaufnahmen als Druckmittel erzwungen haben. Um genau diesen Vorfall ging es nun auch am Montag wieder. Jedoch mit wenig Ergiebigem.

Ein Bekannter des Geschädigten gab nämlich nur an, nichts zu wissen, außer dass der Geschädigte im Beisein vieler davon erzählt habe, dass ihm das Handy abgenommen worden sei und dass es später noch ein Klärungsversuch der Beteiligten gegeben haben soll. Mit zahlreichen Aussagen seiner Vernehmung bei der Polizei konfrontiert konnte er jetzt nichts mehr anfangen, schüttelte immer wieder nur den Kopf. Ihn wirklich zu verstehen, gestaltete sich aber gerade zu Beginn der Verhandlung extrem schwierig, weshalb auch die Dolmetscherin ausgetauscht werden musste. Diese benötigte man anschließend nicht mehr, als drei Polizisten nach und nach im Zeugenstand Platz nahmen. Doch auch hier ergaben sich nicht viele neue Erkenntnisse. Klar machte ein 33-jähriger Polizeihauptmeister, der am Tatabend vor Ort war, nur, dass er sehr irritiert gewesen sei, dass die „drei Beschuldigten wirklich Spaß und ihre Freude an der ganzen Geschichte hatten“. Er sowie ein weiterer Beamte, der am Tatabend für die Durchsuchung der Zimmer zuständig war, gaben zudem an, nichts Belastendes gefunden zu haben.

Der 47-jährige Polizeihauptkommissar, der als Sachbearbeiter für die Geschichte zuständig war, berichtete von der Vernehmung des Hauptangeklagten. „Er hat immer nur gesagt, er hat mit der Tat nichts zu tun.“ Außerdem gab er vieles von der Vernehmung des Geschädigten wieder: „Er sagte, ihm wurde vom Hauptangeklagten die Hose runtergezogen, um Filmaufnahmen zu machen und dass sie ihm das Handy und 150 Euro abgenommen hätten.“ Der Geschädigte ist am nächsten Verhandlungstag, am 2. Dezember, als Zeuge geladen.