Volker Hommel . Foto: KS-Images.de

Ein Mann durfte die Trauerfeier für seine verstorbene Ehefrau nicht in der Kleinbottwarer Georgskirche abhalten. Der Kirchengemeinderat lehnte den Wunsch ab. Der Gemeindepfarrer hätte anders entschieden.

Steinheim-Kleinbottwar - Pfarrer Johannes Wendnagel ist ein Mann der klaren Worte. Das wird schnell klar. Er sei ziemlich schockiert gewesen, als er gehört habe, dass die Kirchengemeinde dem Witwer die Bitte abgeschlagen habe, die Trauerfeier in der Kirche abhalten zu dürfen. Wenngleich der Kirchengemeinderat formal natürlich das Recht dazu habe. Er selbst habe nicht gezögert, als die Anfrage kam, in Kleinbottwar die Predigt zu halten. „Es handelt sich um einen krassen tragischen Fall – und wenn menschliche Not da ist, dann sind wir als Geistliche angewiesen, unseren Dienst zu tun. Da frag’ ich nicht: bist du in der Kirche oder nicht.“ Zumal es ja die Möglichkeit gebe, einen Unterschied zu machen. „In unserer Kirchengemeinde lassen wir die Glocken nicht läuten und ich lasse meine Amtskleidung, also den Talar im Schrank.“ So hat er es auch bei seinem seelsorgerlichen Einsatz in der Aussegnungshalle in Kleinbottwar gehandhabt.

Das Thema Seelsorge ist auch für den Kleinbottwarer Pfarrer Volker Hommel im Fall Vogt das entscheidende Argument. Eine würdevolle Trauerfeier unter guten Bedingungen ist nach Ansicht von Volker Hommel bereits ein Teil der seelsorgerlichen Begleitung. „Also auch der Ort der Trauerfeier.“ Der Wunsch eines Verstorbenen oder Angehörigen sollte in einer Trauersituation respektiert werden, betont Hommel. „Eine Trauerfeier ist nicht nur Angelegenheit der Stadt und des Beerdigungsunternehmers, sondern auch des Pfarrers und des Liturgen. Hier sollte im Zweifel und bei solchen Sonderfällen wie bei Herrn Vogt der Pfarrer als Seelsorger die Entscheidungshoheit haben und nicht der Kirchengemeinderat“, fordert Hommel. Ein weiteres Argument ist für den Geistlichen die Situation in der Aussegnungshalle. Deren Verbesserung sei schon lange ein Thema. Wenn die Halle so bleibe – ohne Orgel oder Instrument sowie offen und kalt im Winter – sei es umso wichtiger, je nach Bedarf, die Kirche oder das Gemeindehaus für Trauerfeiern zu öffnen. Als Möglichkeit und als Angebot, zugeschnitten für die unterschiedlichsten Bedürfnisse von Menschen. Es gehe darum, die Kirche mehr zu öffnen für die religiösen Bedürfnisse der Menschen und ihnen gerade in schweren Situationen entgegenzukommen. Der organisatorische Aufwand – etwa für den Einsatz des Mesners – lohne sich. „Das Anmieten wird ja auch gegen eine Gebühr bezahlt.“ Mit der Georgskirche, die auch für Trauungen oft angefragt werde, könnte man kirchenfernen Menschen, die Kirche als ein Stück Heimat und Geborgenheit verloren haben, als Haus Gottes wieder vermitteln.

Und wie wird es anderswo gehandhabt? Er sei aufgeschlossen, wenn aus der Kirche Ausgetretene kirchlich bestattet werden sollen, sagt Daniel Renz, Pfarrer in Murr. Er bestatte ab und an Ausgetretene – anders als Johannes Wendnagel allerdings im Talar – und bitte dann um eine „angemessene Spende“ für die Kirchengemeinde, denn ein freier Redner koste schließlich 400 Euro aufwärts. Dass eine säkular gestaltete Trauerfeier in der Kirche und nicht in der Aussegnungshalle stattfinden soll, diesen Fall habe er noch nie gehabt. „Aber auch da können wir doch mehr gewinnen als verlieren.“ Als Nutzungsgebühr für die Kirche würden auch bei Kirchenmitgliedern 80 Euro verlangt. „Das ist bewusst etwa so viel, wie wenn man in die Aussegnungshalle geht.“

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