Die Fristen für die Stimmabgabe sind unterschiedlich. Foto: Archiv (dpa/Sven Hoppe)

Wegen der Corona-Verbreitung findet die Stimmabgabe nur per Briefwahl statt.

Marbach/Bottwartal - Die gute Nachricht: Die Wahlen zum Kirchengemeinderat in den mehr als 1000 Kirchengemeinden der Diözese Rottenburg/Stuttgart finden am kommenden Sonntag trotz der Corona-Pandemie wie geplant statt. Allerdings gibt es eine einschneidende Änderung: Die Wahl findet als reine Briefwahl statt, die Wahllokale bleiben am Sonntag geschlossen. Bischof Gebhard Fürst hat deswegen extra ein Gesetz erlassen, das diese Änderungen zulässt.

Auswirkungen hat das vor allem für die Kirchengemeinden, in denen die Wähler lediglich eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben und die Briefwahl nur auf Antrag gedacht war. Für sie werden die Fristen verlängert: Die Briefwahl kann bis Freitag, 3. April, um 12 Uhr beantragt werden, die Wahlbriefe müssen dann bis Sonntag, 5. April, um 16 Uhr in den Briefkästen des jeweiligen Pfarramts eingeworfen werden.

In Kirchengemeinden mit allgemeiner Briefwahl, in denen alle Mitglieder die Unterlagen ohnehin per Brief erhalten haben, müssen die Wahlbriefe wie ursprünglich geplant bis zum kommenden Sonntag, 22. März, um 16 Uhr im Briefkasten des Pfarramts liegen. Das Wahlergebnis für die Diözese wird dann am Montag, 6. April, bekannt gegeben. Die Diözesanleitung weist ausdrücklich darauf hin, dass man sich durch den Kontakt mit den Wahlunterlagen nicht mit dem Coronavirus infizieren könne.

Die Pfarrer in Marbach und im Bottwartal rufen die Gemeindemitglieder dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. „In den Medien wird oft kritisch über die Kirche berichtet. Jetzt gibt es die Möglichkeit, selbst einen positiven Beitrag für die Gestaltung der Kirchengemeinde zu leisten“, wirbt Pfarrer Pius Angstenberger von der Seelsorgeeinheit Bottwartal. Auch Pfarrer Stefan Spitznagel von der Gemeinde „Zur Heiligen Familie“ in Marbach ruft zur Wahl auf: „Es ist eine der wenigen Möglichkeiten für Laien, sich demokratisch einzubringen. Eine hohe Wahlbeteiligung drückt auch eine hohe Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement der Kandidaten aus“, meint er.

Einer dieser Ehrenamtlichen ist Frank Gellert. Der 55-Jährige ist der „Gewählte Vorsitzende“ in der Kirchengemeinde „Heilig Geist“ in Steinheim und bewirbt sich für seine fünfte Periode als Kirchengemeinderat. „Ich wünsche mir eine hohe Wahlbeteiligung, damit sich die Ehrenamtlichen in ihrem Engagement unterstützt fühlen“, erklärt er. Die aktive Beteiligung von Steinheimer Katholiken sei umso wichtiger, da die Kirchengemeinde einen großen personellen Umbruch vollziehen müsse. Aus dem alten zwölfköpfigen Gremium stehe die Hälfte nicht zur Wiederwahl. „Aber es ist uns gelungen, neun neue Kandidaten zu gewinnen, sodass es nun 15 Bewerber für die zwölf Plätze gibt und es somit eine echte Wahl gibt“, freut sich Frank Gellert. Die sechs neuen Kandidaten würden zudem einen guten Querschnitt der Kirchengemeinde abbilden: „Wir haben zwei Kandidaten im Alter von 23 und 30 Jahren und zwei, die älter als 70 sind“, erläutert der Garten- und Landschaftsbauer. Zudem gebe es engagierte Frauen aus dem Kinderkirchenteam und einen 40-Jährigen, der sich nach einem beruflichen Auslandaufenthalt nun in „Heilig Geist“ engagieren wolle.

Etwas schwerer hat sich die Auswahl der Kandidaten in der Gemeinde St. Pius X. in Großbottwar gestaltet. „Wir hätten gerne wieder ein Gremium mit zehn Kirchengemeinderäten gebildet, aber es haben sich nur acht Bewerber gefunden“, sagt Pfarrer Angstenberger. Dafür sei das Bewerberfeld mit vier Männern und vier Frauen geschlechtermäßig ausgeglichen.

Gar keine Wahl haben am Sonntag im Übrigen die Mitglieder der Gemeinde „Zur Heiligen Familie“ in Marbach. Das liegt aber weder am Coronavirus noch an fehlenden Kandidaten für die Wahl, sondern hat einen ganz banalen formellen Grund: „Die Juristen sind sich nicht ganz einig, aber wir haben möglicherweise zwei Beschlüsse zur Anzahl der Sitze und zur Teilortswahl zu spät gefasst“, erklärt Pfarrer Spitznagel. Zur Sicherheit sei die Wahl in seiner Gemeinde daher auf Oktober verschoben worden. Die Amtszeit für die Kirchengemeinderäte betrage dann nicht fünf, sondern nur viereinhalb Jahre.