Wer in die Türkei reisen will, muss in Baden-Württemberg eine anschließende häusliche Quarantäne in Kauf nehmen. Foto: dpa/Marius Becker

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs müssen sich Türkei-Reisende nach ihrer Rückkehr nach Baden-Württemberg in häusliche Quarantäne begeben. Ein Eilantrag dazu wurde abgelehnt.

Mannheim - Wer von einer Reise in die Türkei nach Baden-Württemberg zurückkehrt, muss sich nach einem Gerichtsbeschluss in häusliche Quarantäne begeben. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim lehnte nach Angaben vom Freitag einen Eilantrag eines Stuttgarter Rechtsanwaltes ab, der ab kommender Woche für zwei Wochen nach Izmir reisen will. Angesichts der Hygienemaßnahmen in der Türkei sei der obligatorische 14-tägige Rückzug in die Wohnung rechtswidrig, hatte der Antragsteller argumentiert.

Die Quarantäne nach Reisen in ein Risikogebiet entfalle nur, so der 1. Senat, wenn der Einreisende einen höchstens 48 Stunden vor der Ankunft in Deutschland vorgenommenen negativen Corona-Test vorweisen kann. Die Corona-Verordnung des Gesundheitsministeriums stuft die Türkei - wie andere Bundesländer auch - als Risikogebiet ein.

Der VGH sieht keinen Grund, die Pflicht zur Quarantäne nicht an die Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet zu knüpfen. Denn die Einreise aus Ländern mit vielen Ansteckungen könne das Virus in Deutschland weiterverbreiten. Einen Test etwa am Flughafen in der Türkei oder direkt nach der Ankunft in Deutschland vornehmen zu lassen, sei zumutbar. Es sei jedoch offen und bedürfe einer vertieften Klärung in einem möglichen Hauptsacheverfahren, ob die Türkei zu Recht als Risikogebiet betrachtet werde. Der Beschluss (Az.: 1 S 1792/20) ist unanfechtbar.