Viele Unternehmen im Landkreis Heilbronn müssen wieder ihre Türen schließen. Foto: Archiv (Imago)

Das Landratsamt Heilbronn hat die "Notbremse" gezogen, nachdem die 7-Tage-Inzidenz seit Samstag über 100 liegt. Neben der Kontaktreduzierung müssen auch viele Dienstleister und Einrichtungen wieder schließen. Terminshopping gibt es nun auch nicht mehr.

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heilbronn den Wert von 100 an drei Tagen in Folge überschritten hat und das Infektionsgeschehen diffus ist, greift die sogenannte „Notbremse“ der Coronaverordnung. Dies bedeutet, dass zahlreiche Lockerungen wieder aufgehoben werden. Die Änderungen treten am Mittwoch, 25. März, in Kraft.

Folgende Öffnungsschritte werden zurückgenommen:
- Ansammlungen und private Treffen von Personen sind nur noch für Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person möglich (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet)
- Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) wird untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“ aus den Lockdown-Bestimmungen der Wochen zuvor.
- Museen, Galerien und zoologische Gärten müssen schließen.
- Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestudios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingstudios.
- Untersagt wird auch die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport.

Nicht betroffen von den Einschränkungen sind:
- Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Bau- und Gartenmärkte 
- Fahr- und Flugschulen
- Friseure, sie dürfen allerdings keine Rasur anbieten.
- Der Schulbetrieb und die Kindertageseinrichtungen. 

Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Wirkung der Maßnahmen werden durch das Gesundheitsamt weiter genau beobachtet. Sollten die Einschränkungen zur Eindämmung der Virusverbreitung nicht ausreichen, könnten auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen in Kraft treten. Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heilbronn fünf Tage in Folge wieder unter 100 liegen, würden die jetzt getroffenen Beschränkungen wieder entfallen