Wer geimpft oder genesen ist, darf sich vor Ort umschauen. Foto: /Werner Kuhnle

In öffentlichen Büchereien darf weiter gestöbert werden, doch muss dafür der Nachweis des 2G-Status erbracht werden. Es gibt aber auch spezielle Regelungen für Abholungen.

Kreis Ludwigsburg - Zuerst die gute Nachricht: Die öffentlichen Bibliotheken in Baden-Württemberg bleiben nach wie vor für den Publikumsverkehr geöffnet, aber: Die neueste Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg schreibt für den Besuch in öffentlichen Bibliotheken 2G plus vor. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die bereits grundimmunisiert sind und bei denen die jüngste Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Nachweis muss mit digitalem Zertifikat oder QR-Karte erfolgen

Der Nachweis muss beim Besuch der jeweiligen Einrichtung in digitaler Form, mit Zertifikat oder QR-Karte erfolgen. Eine kurze Rückgabe oder Abholung von Medien ist jedoch meist ohne Nachweis möglich.

Einige Büchereien bieten speziellen Bringservice bei Quarantäne

Die kommunalen öffentlichen Bibliotheken in Marbach, Steinheim, Pleidelsheim, Erdmannhausen, Oberstenfeld, Großbottwar und Murr bieten einen Abholservice an („Click&Collect“ oder „Medien-to-go“). Das heißt, dass Personen, die nicht unter die Ausnahmeregelung fallen (Ungeimpfte und Personen, deren letzte Impfung länger als sechs Monate her ist), auch ohne zertifizierten Test die per Telefon oder E-Mail bestellten Medien während der Öffnungszeiten in der Bibliothek abholen können, in der Stadtbibliothek Großbottwar auch nach Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten. Wer in Quarantäne ist, kann sich in Marbach, Oberstenfeld und Murr seine ausgewählten Medien auch bringen lassen.