Im Landkreis Heilbronn dürfen ab dem 7. Juni die Schwimmbäder wieder öffnen. Foto: dpa

Während im Kreis Ludwigsburg in Sachen Corona noch der Öffnungsschritt 1 gilt, ist man im Landkreis Heilbronn schon zwei Schritte weiter.

Ab Montag, 7. Juni, gilt im Landkreis Heilbronn der dritte Öffnungsschritt des Stufenplans der Landesregierung. Ein Test- und Hygienekonzept vorausgesetzt, bedeutet das: Die Gastronomie darf bis ein Uhr öffnen, Veranstaltungen  sind in Innenräumen mit bis zu 250 und im Freien mit bis zu 500 Personen erlaubt. Auch Freizeitparks dürfen öffnen, ebenso Schwimmbäder, Wellnessbereiche und Saunen.