Gesetze im Bundestag werden nur mit einer absoluten Mehrheit verabschiedet. Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Die Bundesregierung braucht eine Mehrheit im Parlament, um ein Gesetz zu verabschieden oder einen Kanzler zu wählen. Die Anzahl der Sitze ist gewachsen.

Das Ziel einer Regierung ist in der Regel, mehr Stimmen im Parlament zu haben als die Opposition. Meist gelingt es einer Partei nicht allein, mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag zu stellen. Deswegen einigen oft mehrere Parteien auf ein gemeinsames Programm und bilden im Bundestag eine so genannte Koalition.

Bei der Regierungsbildung nach dieser Bundestagswahl benötigen die regierenden Parteien mindestens 368 Abgeordnete, um die absolute Mehrheit der insgesamt 735 Sitze im Parlament zu erreichen – und eine Mehrheitsregierung bilden zu können. Im Gespräch sind unter anderem eine Ampel- und eine Jamaika-Koalition, um diese Zahl zu erreichen.

 

Eine solche Mehrheit ist entscheidend, wenn es darum geht, ein Gesetzt zu verabschieden oder die Bundeskanzlerin beziehungsweise den Bundeskanzler zu wählen. Bei diesen Entscheidungen müssen nämlich jeweils mehr als die Hälfte der Abgeordneten dafür stimmen. Bei Verfassungsänderungen sind sogar die Stimmen von zwei Drittel der Abgeordneten nötig.

In den vergangenen Jahren wurde Deutschland vor einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD regiert. Bei der der Wahl im Jahr 2017 entfielen auf diese Parteien insgesamt 53,4 Prozent der Stimmen und 399 von 709 Sitzen im Bundestag. Damit sicherte sich die Koalition die absolute Mehrheit im Parlament.

Erreicht eine Regierungskoalition weniger als die Hälfte der Sitze im Parlament, dann spricht man von einer Minderheitsregierung. Das Modell ist zwar selten, kommt aber vor allem auf Landesebene immer mal wieder vor. Die Regierung kommt hier um Zweckbündnissen mit Parteien der Opposition nicht herum, um Vorschläge im Bundestag durchzubringen.