Die Feuerwehr kämpft unter Hochdruck gegen die Flammen. Foto: 7aktuell.de/Simon Adomat

Im Prozess um die Brandanschläge in der Marbacher Altstadt sind die Plädoyers gehalten worden. Gutachter bescheinigten akute Lebensgefahr für Bewohner des brennenden Hauses und eine mögliche psychische Störung des Angeklagten

Marbach - Bis zur letzten Minute hat der Mann geschwiegen, der in der Nacht zum 3. Oktober letzten Jahres erst seine Wohnung in der Niklastorstraße in der Marbacher Altstadt in Brand gesteckt haben, anschließend gegen die Türen der Stadtkirche und des Polizeireviers Molotowcocktails und schließlich noch eine Schnapsflasche nach einer Polizistin geworfen haben soll. Nachdem er diese Taten zu Beginn des Prozesses am Heilbronner Landgericht gestanden hatte, war ihm nichts mehr zu entlocken. Auch vom Recht des Angeklagten auf das letzte Wort machte er am Montag keinen Gebrauch. Nur einmal, als gefragt wurde, ob er auf den bei ihm in der Brandnacht aufgefundenen Teleskop-Schlagstock verzichte, brummte er: „Muss ich ja wohl.“ Äußerlich ungerührt hörte der 42-Jährige auch die Aussagen der beiden Gutachter, die vor den Plädoyers von Staatsanwältin und Verteidiger vorgetragen wurden.

Die Decke ist schon stark beschädigt gewesen

Wie brandgefährlich im wahrsten Sinne des Wortes der Anschlag für übrigen Bewohner des Hauses war, machte der Gutachter des Landeskriminalamts deutlich. Nachdem an drei verschiedenen Stellen der Erdgeschosswohnung mittels Benzin Feuer gelegt worden sei, wovon zwei mangels Sauerstoff erloschen seien, sei die Wohnungstür des Angeklagten bereits teilweise durchgebrannt gewesen und die Türdichtungen beschädigt, wodurch sich eine größere Menge Rauch im Treppenhaus verteilt habe.

Am Schlafzimmer des Ehepaars im ersten Stock sei der Boden teilweise durchgebrannt gewesen. Da auch die Decke schon stark beschädigt gewesen sei, lasse das auf einen offenen Brand schließen. Auch im Bereich der Dachterrasse seien Schäden gefunden worden. „Die muss zu einem relativ frühen Zeitpunkt verraucht gewesen sein“, so der Gutachter.

Beim Angeklagten waren die Rauchmelder abmontiert

Während es die Bewohner des ersten Stocks, die – wie die im Dachgeschoss – von zufällig vorüberkommenden Zeugen geweckt worden waren, „gerade noch“ durchs Treppenhaus nach unten geschafft hätten, hätten die zuoberst Wohnenden nur noch über eine Drehleiter gerettet werden können. „Das Problem ist, dass man dem Brand entgegenlaufen muss, und der Rauch ist toxisch“, erklärte der Fachmann.

In der Wohnung des Angeklagten seien alle Rauchmelder abmontiert gewesen, und zwar schon vor dem Brand, was man an den Rußspuren der Halterung sehen konnte, ebenso ein Rauchmelder im Vorraum des Treppenhauses. „Für die schlafenden Bewohner bestand schon nach kurzer Zeit akute Lebensgefahr durch Rauch und direkte Flammen sowie Hitzewirkung“, machte der Gutachter deutlich.

Gutachter sieht Anzeichen für eine psychische Störung

Der psychiatrische Gutachter fasste sich kurz. Da der Angeklagte auch ihm gegenüber geschwiegen habe, könne er sich nur auf dessen Aussagen zu Prozessbeginn stützen. Es gebe keine Entwicklungsverzögerung, im Lebenslauf sei alles normal verlaufen, Anhaltspunkte für eine Störung des Sozialverhaltens seien nicht vorhanden. Zwar gebe es wohl „krude Vorstellungen“ – damit spielte der Arzt auf die Äußerungen des Angeklagten gegen „das System“ aus Politik, Polizei, Bundeswehr und anderen an – „aber das muss nicht zwingend Krankheitswert haben.“ Dennoch habe er nicht den Eindruck, dass der Angeklagte psychisch völlig gesund sei. Er gehe von einer schizotypen Störung aus, die unter anderem von exzentrischem Verhalten, sozialem Rückzug und einer misstrauischen Grundhaltung gekennzeichnet sei. Auch im Vollzug seien keine Auffälligkeiten bekannt geworden. Die Möglichkeit einer Depression, nach der der Verteidiger fragte, schloss der Gutachter aus.

Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke aus

Die Staatsanwältin sah in den Taten unter anderem vorsätzlichen Mord in vier tateinheitlichen Fällen – das Mordmerkmal der Heimtücke sei gegeben, weil die anderen Hausbewohner arglos schlafend in ihren Betten gelegen hätten –, besonders schwere und schwere Brandstiftung. Die in der Anklageschrift ebenfalls zu findende Körperverletzung wurde zur „Verschlankung“ des Ganzen zu Verhandlungsbeginn nach Rücksprache des Vorsitzenden Richters mit der Staatsanwältin ausgeschieden, zumal die vier Geschädigten erklärt hätten, sie hätten nur „minimalste Folgen“. „Damit soll das aber nicht bagatellisiert werden“, betonte der Vorsitzende Richter.

Das Urteil wird am Freitag verkündet

Für alle Taten zusammen – also auch die Molotowcocktails gegen die Türen von Kirche und Polizeirevier und den Flaschenwurf gegen die Polizistin – beantragte die Staatsanwältin auch unter dem Aspekt, dass eine verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen sei, eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Der Verteidiger betonte, der Angeklagte habe zu Verhandlungsbeginn gesagt, er habe nicht bewusst den Tod der anderen Hausbewohner in Kauf genommen. „Er wusste nicht positiv, dass die anderen im Haus waren und schliefen.“ Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte das ganze Haus habe abbrennen wollen; es sei ihm lediglich darum gegangen, sein Eigentum dem möglichen Zugriff anderer zu entziehen. Insgesamt beantragte er eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Das Urteil soll schneller als geplant bereits am kommenden Freitag um 11.30 Uhr am Landgericht Heilbronn verkündet werden.