Von dem Wohnwagen blieb nur Schutt und Asche. Foto: Archiv (Oliver von Schaewen)

Für die schwere Brandstiftung bei Siegelhausen ist eine Milderung möglich.

Marbach-Siegelhausen/Heilbronn - Eineinhalb Jahre sind vergangen, seit das Landgericht Heilbronn einen heute 67-Jährigen aus Remseck wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hatte. Der Fall sorgte für viel Aufsehen: Denn der Mann hatte sich im Oktober 2018 mit seiner rund 50  Jahre jüngeren Freundin in einem Waldstück bei Siegelhausen nackt in einem Wohnwagen aufgehalten, den er laut Urteilsbegründung mit Benzin in Brand steckte, um gemeinsam Selbstmord zu begehen. Das Mädchen und sich rettete der Mann aber rechtzeitig aus den Flammen. Beide erlitten Brandverletzungen.

Das Urteil aus dem Juli 2019 kommt nun aber auf den Prüfstand: Denn das Landgericht Heilbronn muss das Strafmaß noch einmal neu festlegen. Angesetzt ist der Prozessauftakt hierfür am kommenden Montag, 18. Januar. Ein Fortsetzungstermin folgt eine Woche später. Doch warum kommt es überhaupt zur neuen Verhandlung?Der Grund ist ein Teilerfolg bei der Revision des Verurteilten beim Bundesgerichtshof. Nach Auskunft von Landgericht-Pressesprecher Lutz Hils geht es darum, dass im vorliegenden Fall eine Anwendung des Paragrafen 306e im Strafgesetzbuch in Frage kommen könnte. Darin steht, dass es sich strafmildernd auswirken kann, wenn der Täter einen Brand freiwillig wieder löscht. Das Landgericht Heilbronn hatte den Standpunkt vertreten, dass das nicht in Betracht kommt – hatte der Mann dies in Siegelhausen doch auch überhaupt nicht getan.

Der Bundesgerichtshof entschied nun aber, dass der besagte Paragraf dennoch in Betracht gezogen werden kann. Zwar gebe der Wortlaut das eigentlich nicht her. Dass der Verurteilte seine Freundin aber noch vor den Flammen und der wenig später folgenden Explosion in Sicherheit brachte, ist allerdings mit einer vergleichbaren Absicht zu erklären: tätiger Reue. Ein solcher Fall der rechtlichen Auslegung war bis zur Revision „noch nicht höchstrichterlich geklärt“, erläutert Lutz Hils. Das ist jetzt anders. Der Bundesgerichtshof hob die bislang verhängte Strafe auf und gab den Fall ans Landgericht zurück, wo nun noch einmal verhandelt wird.Der genannte Aspekt könnte sich dabei nachträglich strafmildernd auf das Urteil auswirken. Vor der neuen Verhandlung steht aber in jedem Fall fest, dass der Schuldspruch vom Juli 2019 rechtskräftig bleibt. An der besonders schweren Brandstiftung und der schweren Körperverletzung wird nicht gerüttelt – einzig das Strafmaß gegen den 67-Jährigen kann sich ändern. Zum Prozess in Heilbronn sind der Angeklagte, sein Verteidiger und ein Sachverständiger geladen. Der Angeklagte befindet sich laut Landgericht seit dem 6. November 2018 in Untersuchungshaft.