Foto: dpa/Nicolas Armer)

Der Angeklagte hat die Jugendliche erpresst, damit sie ihm intime Fotos von sich schickt. Nun muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Benningen/Marbach - Aus einer Anklage auf Verbreitung kinderpornografischer Schriften ist ein 23-Jähriger aus Benningen mit 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit vor dem Marbacher Amtsgericht glimpflich wieder heraus gekommen. Der junge Mann hatte als Heranwachsender einer damals 14-Jährigen über Smartphone intime Bilder geschickt und auch welche von ihr bekommen. Er forderte mehr Fotos von dem Mädchen und drohte ihm, die schon vorhandenen an seine Freunde weiterzuleiten, wenn sie nicht tut, was er sagt.

Die Fotos von sich, konkret mit erigiertem Geschlechtsteil und bei der Selbstbefriedigung, versendete der Angeklagte laut Anklageschrift Ende 2016/Anfang 2017 vermutlich von seiner Benninger Wohnung aus. Irgendwann hatte er die damals 14-Jährige so weit, dass sie ihm intime Bilder von sich „in großer Anzahl“, wie der Staatsanwalt sagte, zurück schickte. Ende 2017/Anfang 2018 forderte er das Mädchen auf, weitere Bilder zu schicken, andernfalls würde er die Fotos, die er schon von ihr hat, an Freunde weiter leiten. Als die 14-Jährige seiner Forderung nicht nachkam, meldete sich der Angeklagte am 20. Dezember vergangenen Jahres über Instagram erneut bei ihr und sprach dieselbe Drohung noch einmal aus. Doch der Posteingang des Benningers blieb leer. Das Mädchen schickte ihm nichts mehr.

Einer Person unter 18 Jahren pornografische Schriften angeboten und sie versuchsweise zu Lieferungen von Bildern genötigt zu haben, das musste der Angeklagte Richterin Ursula Ziegler-Göller erst einmal erklären. „Er dachte, das Mädchen sei 16 Jahre alt“, sagte sein Verteidiger. „Aber das ändert ja nichts.“ „Ich hab’s halt gemacht, weil ich traurig und aggressiv war“, führte der Angeklagte aus. Damals hätte er seine Freundin noch nicht gehabt, in deren Familie er heute auch lebe.

Die Freundin wisse über seine Straftat Bescheid und deren Eltern auch, erzählte der junge Mann. Und dass ihn das Jugendamt im Alter von vier Jahren der leiblichen Mutter weggenommen hat, weil diese ihn habe umbringen wollen. Deshalb wurde er bei Pflegeeltern untergebracht. Seinen leiblichen Vater kenne er nicht.

Zu dem damals 14-jährigen Mädchen hat der Benninger heute keinen Kontakt mehr und auch keine Handynummer. Vorbestraft war er zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung auch noch nicht. Der Jugendgerichtshelfer schloss in seinem Fall auf Reifeverzögerungen, zumal auch der berufliche Werdegang noch nicht abgeschlossen sei. Speziell bei diesem Angeklagten, so der Vertreter der Jugendgerichtshilfe weiter, hätte er das Gefühl, dass das mit den Bildern eine einmalige Sache war in einer Phase, wo vieles aus den Fugen geraten sei.

Weil der 23-Jährige bereits ans Jobcenter angebunden ist, ließ es das Gericht bei 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit bewenden. Der Ankläger jedoch warnte den Benninger davor, noch einmal eine Minderjährige in derart „seelische Nöte“ zu stürzen. Das Mädchen hätte Angst, dass ihm so etwas noch mal passiert und die Geschichte mit den Fotos hätte ganz schön lange angedauert. Für die 14-Jährige, die wegen des Geständnisses glücklicherweise nicht auch noch in den Zeugenstand musste, schloss der Staatsanwalt, sei das „eine ganz üble Sache“ gewesen, an der sie noch eine Weile zu knabbern hätte.