Das Gericht hat die beiden Männer nur für den Diebstahl der Handys und der Schlüssel schuldig gesprochen. Foto: dpa

Geldstrafen für gemeinschaftlichen schweren Diebstahl und Betrug in 21 Fällen – ein klarer Fall für die Staatsanwaltschaft.

Benningen - Die gut sichtbaren Buntmetallstücke in einem Fahrzeug erregten im April dieses Jahres das Interesse einer Polizeistreife in Stuttgart, die das Auto umgehend anhielt. Als sich der Fahrer und sein Mitfahrer immer weiter in Widersprüche verstrickten, nahmen die Beamten Ermittlungen auf und die Männer mit zu einer Vernehmung. Nun landete der Fall vor dem Amtsgericht Marbach.

„Zunächst hatten die beiden keine plausible Erklärung über die Ladung“, berichtete einer der Polizeibeamten als Zeuge vor Gericht. Weil in der Landeshauptstadt sich der Diebstahl von Metall häuft, wollten es die Beamten genauer wissen. In der anschließenden getrennten Vernehmung der beiden Männer kamen ganz und gar unterschiedliche Erklärungen zutage: Einer gab an, das Material stamme von einer abgebauten privaten Solaranlage auf einem Garagendach, der andere wollte alles beim Sperrmüll in Ludwigsburg gesammelt haben. Beide reklamierten einige vorgelegte Metallstücke als ihr Eigentum.

Als die Polizei das Auto ausräumte, stieß sie zudem auf zwei Autoschlüssel der Marke Porsche und mehr als 30 Handys. Der 41j-Jährige räumte ein, dass er diese bei seinem Arbeitgeber, einem Entsorgungsbetrieb in Benningen, mitgenommen hatte, die übrigen Kabel und Metallstücke seien Schrott aus seinem Keller, die er bei einem Händler in Stuttgart abgegeben wollte. Im Verfahren betonte ein Polizeibeamter, „es waren im Wesentlichen ausgebaute Teile, die man so nicht auf dem Sperrmüll findet“.

Für die Staatsanwaltschaft war dies ein klarer Fall von gemeinschaftlichem schwerem Diebstahl und Betrug in 21 Fällen. Im Zeitraum von Sommer 2017 bis zur Polizeikontrolle im Frühjahr 2019 konnten die Ermittler 20 Anlieferungen von Metallkabeln, Messing- und Kupferteilen nachvollziehen, für die die Angeklagten insgesamt über 5000 Euro in bar ausgezahlt erhielten.

Der Betriebsleiter des Benninger Unternehmens räumte vor Gericht unumwunden ein, dass es nicht auffallen würde, wenn ein Mitarbeiter über den Tag hinweg immer mal wieder etwas mitnehme. „Fehlbestände müssen sich schon im Tonnenbereich bewegen, um bei der Inventur aufzufallen.“ Als die Polizei ihm die Metallstücke vorlegte, konnte der 58-Jährige bestätigen, solche Waren ebenfalls angeliefert zu bekommen, jedoch nicht mit letzter Sicherheit sagen, dass sie tatsächlich aus seinem Unternehmen stammten.

Der ältere Angeklagte war seit 2011 in der Firma in Benningen beschäftigt und hat dem Betriebsleiter zufolge ein „fundiertes Wissen über Metalle“, sein 30 Jahre alter Kollege arbeitete seit rund drei Jahren in dem Betrieb, der unter anderem einen Entsorgungsvertrag mit dem Sportwagenhersteller Porsche hat. Bei Beiden wurden die Arbeitsverträge inzwischen aufgehoben.

Am zweiten Verhandlungstag hörten die Prozessbeteiligten als Zeugen mehrere Beschäftigte des Stuttgarter Händlers und erfuhren dabei, dass der 41 Jahre alte Angeklagte seit rund zwei Jahren ein Kundenkonto besitzt und immer wieder Metalle anbot. Der 70 Jahre alte Geschäftsführer beschrieb den regulären Ablauf, wonach bei jedem Ankauf der Ausweis und die Unterschrift des Anlieferers kontrolliert wird. „Im Normalfall weichen die Mitarbeiter davon nicht ab.“

Ein Abgleich verschiedener Unterlagen ergab jedoch, dass in zwei Fällen die Unterschriften deutlich von der des älteren Angeklagten abwichen, die in seinem Kundenkonto hinterlegt ist. Für diesen Zeitraum hatte er seinen Reisepass vorgelegt, um einen Aufenthalt in seiner Heimat Russland nachzuweisen.

Während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe für den 41-Jährigen und eine Geldstrafe für den 30-Jährigen beantragte, forderte die Verteidigung lediglich eine Geldstrafe für den Diebstahl der Handys und der Schlüssel. Das Gericht sprach die beiden Männer nur für diesen Diebstahl schuldig. „Die Angaben waren so widersprüchlich, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass der Arbeitgeber bestohlen wurde. Rechtlich ist der Nachweis jedoch nicht zweifelsfrei“, urteilte Richterin Ursula Ziegler-Göller und verhängte Geldstrafen von 600 und 1800 Euro.