In Höpfigheim sind einige Grundstücke sehr großzügig bemessen, sodass es eigentlich noch Potenzial für frischen Wohnraum geben würde. Foto: Archiv (Werner Kuhnle)

In Höpfigheim wurde ein Hausbau abgelehnt. Die angedachte Fläche ist dafür tabu. Noch zumindest. Perspektivisch könnten die Vorgaben in dem ganzen Gebiet geändert werden.

Steinheim - Die Gemeinderatsfraktion der Steinheimer Grünen ist bekannt dafür, bei Baugesuchen wenig Gnade zu kennen. Wird der zulässige Korridor auch nur geringfügig überschritten, senken Sprecher Rainer Breimaier und seine Mitstreiter den Daumen. Die Anfrage, die nun im Ausschuss für Technik und Umwelt behandelt wurde, ging aber auch nach dem Geschmack aller anderen Fraktionen deutlich zu weit.

Für das Haus wäre genug Platz da

In der Höpfigheimer Backhausstraße sollte ein 9,50 Meter langes und 7,50 Meter breites Einfamilienhaus mit Garage errichtet werden, das sich komplett im Bauverbot befunden hätte, wie Frank Fussenegger ausführte. Der Bauamtsleiter wies zudem darauf hin, dass in der Umgebung keine vergleichbaren Befreiungen von den Vorgaben gestattet wurden. Darüber hinaus handele es sich auch um keinen Anbau, sondern um ein frei stehendes Haus, weshalb die Verwaltung dazu riet, dem Projekt im Gebiet Obere Seewiesen keine Genehmigung in Aussicht zu stellen. Bei einer Enthaltung folgte das Gremium diesem Beschlussvorschlag.

Ortsvorsteher hinterfragt den Sinn der Vorgaben

Allerdings machten einige Räte deutlich, dass sie die Entscheidung in gewisser Weise bedauern – weil das Grundstück eigentlich ausreichend Platz für ein solches Gebäude bieten würde und damit eine Chance auf eine Nachverdichtung bestünde. „Man kann kein komplettes Ein- oder Zweifamilienhaus in einem Bauverbot genehmigen“, stellte der Höpfigheimer Ortsvorsteher Roland Heck von den Freien Wählern klar. Allerdings leuchte ihm nicht ein, warum an der Stelle überhaupt solche Einschränkungen greifen und fragte, ob die Vorgaben des Bebauungsplans noch zeitgemäß sind. Denn hier ließe sich frischer Wohnraum schaffen.

Diese Möglichkeit hatte auch seine Fraktionskollege Jens Rieger im Blick. „Das ist eigentlich schade. Es handelt sich um ein großes Grundstück, das schon zugewachsen ist. Das wäre eine schöne Wohnfläche“, meinte er. Wie Fussenegger erklärte, hat der Bebauungsplan für das Areal schon ein paar Jährchen auf dem Buckel und stammt von 1966. Hinter den großen Verbotszonen habe seinerzeit die Absicht gesteckt, eine Art grüne Lunge freizuhalten und damit den dörflichen Charakter des Teilortes zu unterstreichen. Wenn man jetzt eine Ausnahme gestatte, schaffe man einen Präzedenzfall und rufe Nachahmer auf den Plan. Zudem würde das Landratsamt Ludwigsburg angesichts einer so massiven Abweichung sicher eine komplette Überarbeitung des Bebauungsplans verlangen.

Neuer Bebauungsplan als Lösung

Genau das sei auch das Instrument, über das man gegebenenfalls das Thema Nachverdichtung angehen müsste, betonte Rainer Breimaier. Es ergebe indes keinen Sinn, bei einzelnen Projekten Ausnahmen zu gewähren. Horst Trautwein von der CDU konnte das nur unterstreichen. Er regte an, den Bebauungsplan für das gesamte Gebiet Obere Seewiesen zu aktualisieren – mit dem Ziel, auf den größeren Grundstücke mehr Spielraum bei der Bebauung zu bewilligen. Zum Teil seien die Flächen, auf denen keine Häuser entstehen dürfen, schon verwaldet, „weil das keiner mehr pflegen kann oder will“. „Man muss schauen, in welchen Bereichen eine Nachverdichtung möglich ist und die Bebauungspläne entsprechend ändern“, pflichtete Michael Uhl von der SPD bei. Im Moment, sagt Frank Fussenegger, auf Nachfrage, sei das aber für die Oberen Seewiesen nicht vorgesehen. Mittel- bis langfristig könnte man jedoch darüber nachdenken, den Bebauungsplan auf einen aktuellen Stand zu bringen.

Entscheidung liegt beim Gemeinderat

Das sei allerdings ein Thema, das in den Händen des Gemeinderats liege, der die Prioritäten setzen müsse. Fussenegger gibt zu bedenken, dass nicht nur für das Areal in Höpfigheim Vorschriften gelten, die schon älteren Datums sind. Das lasse sich von anderen Gebieten auf Steinheimer Gemarkung ebenfalls sagen.