Am Ortsrand von Kleinbottwar soll das neue Baugebiet entstehen, wo auch schon erste Erdarbeiten in die Wege geleitet wurden. Foto: Werner Kuhnle

Für das Neubaugebiet in Kleinbottwar sind alle städtebaulichen Verträge unterschrieben. Nun steht die spannende Frage im Raum, wie die Plätze verteilt werden sollen.

Steinheim-Kleinbottwar - Auf dem Weg hin zum neuen Baugebiet Scheibenäcker in Kleinbottwar wurde nun eines der kniffligsten Hindernisse beiseitegeräumt: Wie der Bauamtsleiter Frank Fussenegger berichtet, wurden zwischenzeitlich sämtliche städtebaulichen Verträge unterschrieben. Damit könne nun auch an die Satzung des Bebauungsplans ein Knopf gemacht werden. Ein Punkt, der bereits in der anstehenden Sitzungsrunde kommende Woche im Steinheimer Gemeinde- und dem Kleinbottwarer Ortschaftsrat auf der Tagesordnung steht. Anschließend müsse nur noch die Umlegung zur Rechtskraft gebracht werden, um danach die Erschließungsarbeiten ausschreiben zu können, erklärt Fussenegger das weitere Vorgehen. Der Startschuss für den Bau der Leitungen und der Straßen auf dem Gelände oberhalb der Straße nach Großbottwar solle im Frühjahr erfolgen.

Bereits begonnen hat das so genannte Bodenmanagement. Das bedeutet, dass eine 20 bis 30 Zentimeter dicke Schicht des gehaltreichen Erdreichs in den Scheibenäckern abgetragen und auf einem Areal wieder abgeladen wird, das über eine weniger gute Substanz verfügt. „Dafür gibt es auch Ökopunkte“, betont Frank Fussenegger.

Oberboden wird abgetragen

Vermintes juristisches Feld

Auf der Basis von Punkten soll zudem entschieden werden, welchen der mutmaßlich zahlreichen Interessenten einer der begehrten Bauplätze zugeteilt wird. Mit dem Kriterienkatalog zur Veräußerung städtischer Grundstücke wird sich der Kleinbottwarer Ortschaftsrat ebenfalls in seiner nächsten Sitzung beschäftigen. Dabei handelt es sich um ein Feld, das juristisch vermint ist. „Der Ortsbezug darf nicht überbewertet werden“, erklärt Frank Fussenegger. Es könne deshalb auch ein Bewerber zum Zuge kommen, der beispielsweise in Murr oder Erdmannhausen verwurzelt ist.

Eine gewichtige Rolle sollen deshalb soziale Faktoren wie die Zahl der Kinder oder der Umstand spielen, dass man einen Angehörigen mit Pflegestufe zuhause betreut. Wenn die Vorschläge aus der Vorlage zu der Sitzung eins zu eins von den Räten übernommen werden, können einem Bewerber über die sozialen Faktoren bis zu 105 Punkte gutgeschrieben werden.

Ortsbezug zahlt sich aus

Weil aber das Wohngebiet nicht zuletzt für die eigene Bevölkerung entwickelt wird, soll es ebenfalls ins Gewicht fallen, wenn man Steinheimer ist oder sich in der Stadt ehrenamtlich engagiert beziehungsweise dort arbeitet. „Bewerber, die innerhalb der letzten zehn Jahre ihren beim Einwohnermeldeamt gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hatten, erhalten für maximal fünf Jahre pro volles Kalenderjahr sechs Punkte“, soll deshalb eines der Kriterien heißen. Mit diesem Passus könne man beispielsweise auch der Konstellation Rechnung tragen, dass jemand aus der Urmenschstadt stammt, aber zuletzt vielleicht auswärts zum Studieren war, erklärt Fussenegger. Geplant ist, dass über den Ortsbezug alles in allem 80 Punkte ergattert werden können.

Wenn die Richtlinien in trockenen Tüchern sind, sollen die Bauplätze auf der Homepage und über das Amtsblatt ausgeschrieben werden. Haben zwei Aspiranten dieselbe Anzahl an Punkten, soll das Los über die Zuteilung entscheiden.