Niedrige Wasserstände gefahren Flora wie Fauna. Foto: Archiv (dpa)

Die Wassermenge in den Seen, Flüssen und Bächen im Landkires ist derzeit sehr gering. Dies wirkt sich negativ auf die Wassertemperaturen und auf die Sauerstoffversorgung und damit auch auf die Selbstreinigungskraft der Gewässer aus.

Die oberirdischen Gewässer im Landkreis Ludwigsburg haben derzeit Niedrigwasser. Auch die angekündigten, teilweise örtlich sehr begrenzten Niederschläge werden hier keine Trendwende bringen. Sie bewirken immer nur einen kurzen Anstieg der Wasserstände, die aber auch schnell wieder auf ein niedriges Niveau absinken. Das Landratsamt Ludwigsburg hat sich daher entschlossen, die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen bis auf weiteres zu verbieten. Dies betrifft auch bestehende Genehmigungen, die befristet widerrufen werden.

Niedrigwasser-Stände wirken sich negativ auf die Wassertemperaturen und auf die Sauerstoffversorgung und damit auch auf die Selbstreinigungskraft der Gewässer aus. Auch Gewässerabschnitte, die augenscheinlich noch einen höheren Wasserstand aufweisen, sind gefährdet. Für viele Tiere und Pflanzen ist diese Situation bedrohlich.

Ausgenommen von der Regelung sind alle Wasserkraftanlagen, Wärmepumpenanlagen und sonstige Wassernutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten. Das Wasserentnahmeverbot gilt nicht für die Bundeswasserstraße Neckar einschließlich deren Kraftwerkskanäle und die Rems, da diese Gewässer ein größeres Einzugsgebiet und damit mehr Wasser haben. Der Gründelbach hat ab der Kläranlage Eglosheim ebenfalls ausreichend Wasser, so dass dieser bis zu seiner Mündung in den Altneckar von Verbot ausgenommen ist. Für den Heiligenbergsee und den Hohenhaslacher See gelten lokalspezifische Regelungen.

Das Verbot soll dazu beitragen, dass sich die Gewässersituation möglichst nicht weiter verschlechtert und die Beibehaltung eines Mindestwasserabflusses zur Aufrechterhaltung der gewässerökologischen Funktionen gewährleistet wird. Landrat Dietmar Allgaier appelliert an die Vernunft aller, das Entnahmeverbot zum Schutz unserer Gewässer einzuhalten. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern geahndet werden.