Für Autofahrer folgen im neuen Jahr neue Regeln. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Schon seit dem November gilt ein neuer Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr. Das Jahr 2022 bringt weitere neue Änderungen. Wir haben neue Regeln für den Verkehr aufgelistet, die nächstes Jahr in Kraft treten.

Mit dem neuen Jahr kommen auch neue Regeln für den Straßenverkehr. Eine der wichtigsten Neuerungen kam schon in diesem Jahr. Seit dem 9. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr. Doch was folgt ab dem nächsten Jahr? Die „ Auto Bild“, die „Welt“ und „ruhr24“ berichten von weiteren Änderungen für das Jahr 2022. Wir haben einige neue Regeln zusammengefasst.

Straßenverkehr – Das ändert sich im Jahr 2022

• Für Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, endet die Frist zum Umtauschen des alten Führerscheins am 19. Januar. Der fälschungssichere Scheckkarten-Führerschein kostet 25 Euro und ist 15 Jahre gültig. Das Verwarngeld liegt bei 10 Euro, sollte man mit einem alten Führerschein kontrolliert werden.

• Neue Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Das sind beispielsweise Geschwindigkeits-, Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremseassistenten und ein Müdigkeitswarner.

• Bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen Gewicht ist ein Abbiegeassistent vorgeschrieben, der vor Unfällen warnt.

• Der Kraftstoff wird wohl im kommenden Jahr teurer werden. Am 1. Januar erhöht sich der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne. Dadurch steigt der Preis für einen Liter Benzin um 8,4 Cent. Diesel wird um 9,5 Cent teurer. Die Kosten hängen aber auch von der Ölpreisentwicklung ab.

• Eine Verordnung der Bundesregierung sieht vor, dass künftig im Verbandskasten zwei Mund-Nasen-Masken enthalten sein müssen. Wann das in Kraft tritt, ist bisher noch unklar.

• Käufer eines Plug-In-Hybrid-Autos erhalten ab dem 1. Januar nur noch die E-Auto-Prämie, wenn das Modell eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweist oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt.

• Die Innovationsprämie für E-Autos wurde bis Ende 2022 verlängert. Mit dem Zuschuss von 9000 Euro können Käufer also weiter rechnen.

• Die gelbe Plakette der Hauptuntersuchung („TÜV“) verliert im kommenden Jahr ihre Gültigkeit. Nicht erstzugelassene Fahrzeuge bekommen 2022 nach der Hauptuntersuchung (HU) eine grüne TÜV-Plakette. Neuzulassungen bekommen eine orangefarbene Plakette, die dann für drei Jahre gilt. Alle Fahrzeuge mit brauner Plakette müssen 2022 zur HU.