Laut Regionalversammlung ist die Apfelbachgemeinde ein Kandidat für die Höherstufung zum Siedlungsgebiet, was die Ausweisung von mehr Baugebieten ermöglichen würde. Doch die Gemeinderäte in Steinheim sehen das anders.

Steinheim - Es schien eine reine Formalie zu sein. Als einer von vielen Tagesordnungspunkten der Sitzung der Steinheimer Gemeinderäte am Dienstag war über die Änderung des Regionalplans zur Festlegung einer regionalen Entwicklungsachse sowie von Gemeinden als Siedlungsbereich zu entscheiden. Dabei geht es, wie mehrfach berichtet, darum, dass Gemeinden mit Anschluss an die nach Festlegung des letzten Regionalplans bis Backnang verlängerte S4 künftig mehr Bauflächen ausweisen dürfen.

Im Einzelnen sind dies Erdmannhausen, Affalterbach, Kirchberg und Burgstetten. Nun hatte Affalterbach als Teil der Entwicklungsachse schon in anderen Gemeinden, so in Kirchberg und Rielingshausen, für Verwunderung gesorgt, da es anders als die anderen drei über keinenS-Bahn-Anschluss verfügt. Der Steinheimer Gemeinderat beließ es auf Initiative des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Rainer Breimaier aber nicht bei der Verwunderung: Bei nur einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen wurde beantragt, Affalterbach aus der Entwicklungsachse herauszunehmen. „Eigentlich geht uns das nichts an“, räumte Breimaier ein, „und wir haben auch nichts gegen Affalterbach, aber da gehören die nicht rein.“ Die Apfelbachgemeinde, argumentierte er, habe ohnehin ein massives Verkehrsproblem, und wenn nun noch mehr Baugebiete ausgewiesen würden, verstärke sich das Problem noch. Der Freie-Wähler-Stadtrat Timo Renz argumentierte eher mit der nicht gegebenen Gleichbehandlung von Steinheim und Affaterbach.

Affalterbach ist ein Sonderfall

Aus Sicht von Thomas Kiwitt, dem Leitenden Technischen Direktor des Verbands Region Stuttgart, stellt sich diese Frage indes nicht. Affalterbach sei in mehrfacher Hinsicht ein Sonderfall. So habe die Gemeinde tatsächlich als einzige keinen S-Bahn-Anschluss, sondern lediglich eine Busverbindung zur Bahn. Doch sei es „eine der wenigen Gemeinden in der Region mit einem Einpendlerüberschuss“. Das ist nur bei jeder fünften Gemeinde in der Region Stuttgart der Fall. In 80 Prozent pendeln mehr Einwohner zur Arbeit als umgekehrt.

Kein Vetorecht der Nachbargemeinden

Ziel der Entwicklungsachse sei es jedoch gerade, auch im Hinblick auf den Klimaschutz, Verkehr zu vermeiden, und das gehe nur, wenn man da, wo Arbeitsplätze seien, auch Wohnraum anbiete. Deshalb habe die CDU-Fraktion in der Regionalversammlung einen entsprechenden Antrag auf Prüfung gestellt, welche Gemeinden durch die S-Bahn-Verlängerung einen anderen Status bekommen könnten. Der Einspruch aus Steinheim werde zwar ernst genommen, versichert Kiwitt, aber die letztendliche Entscheidung werde ausschließlich in der Regionalversammlung getroffen. „Es gibt kein Vetorecht der Nachbargemeinden“, machte er deutlich.

Aus Sicht von Affalterbachs Bürgermeister Steffen Döttinger ist die Entscheidung der Steinheimer „befremdlich und in der interkommunalen Zusammenarbeit ein Novum“. Er sieht das Ganze als eine „nicht akzeptable Einmischung“ und versteht nicht, „dass man einer anderen Gemeinde, die noch nicht einmal direkter Nachbar ist, das Recht auf Wachstum absprechen möchte“. Zudem weist er darauf hin, dass der Großteil des Verkehrs in Affalterbach nicht hausgemacht, sondern Durchgangsverkehr sei. „Aber die Entscheidung trifft ja zum Glück nicht der Steinheimer Gemeinderat, sondern die Regionalversammlung. Und da gibt es gute Argumente für Affalterbach.“

Antrag überrascht

Der Steinheimer Bürgermeister Thomas Winterhalter sagt dazu, die Verwaltung habe zu dem Thema Kenntnisnahme und Zustimmung empfohlen. Der Antrag von Breimaier habe ihn überrascht, noch mehr die Tatsache, „dass der Antrag auf große Zustimmung gestoßen ist“. Im Vorfeld habe es jedenfalls keine Kontaktaufnahme zur Verwaltung zu diesem Thema gegeben, und er wisse nicht, was möglicherweise hinter dem Antrag stecke. Er könne auch den Ärger des Affalterbacher Bürgermeisters verstehen, so Winterhalter, „aber es war ein kommunalpolitischer Antrag aus der Fraktion, den muss ich zur Abstimmung stellen“.