So mancher Sportler dürfte froh über geöffnete Toiletten sein. Foto: Peter Byrne/dpa

Eine Anfrage des Backnanger SPD-Landtagabgeordneten Gernot Gruber beseitigt Zweifel: Die Toiletten auf Sportanlagen mit Erlaubnis zum Sporttreiben dürfen geöffnet bleiben. Das bestätigte die Landesregierung im Hinblick auf ihre Corona-Verordnung.

Backnang - Manche Sportanlagen dürfen auch in Corona-Zeiten geöffnet bleiben – jetzt stellt die Landesregierung klar: Die Toiletten in diesen Anlagen dürfen geöffnet bleiben. Dies förderte eine Anfrage des Backnanger SPD-Landtagsabgeordneten Gernot Gruber zutage.

Gruber war aufgefallen, dass die Toiletten bei einer wörtlichen Auslegung der Corona-Verordnung vom 7. März geschlossen bleiben müssten. Er bat deshalb die Landesregierung über Kretschmanns Staatsministerin Theresia Schopper (Grüne), die Verordnung so zu ändern, dass die Toiletten aufgemacht werden dürfen. Dies beträfe Sportanlagen und Vereinsheime.

Staatsministerin der Grünen: „Schließung war nicht beabsichtigt“.

Wie Gruber in einer Pressemitteilung berichtet, habe Staatsministerin Schopper in ihrem Antwortbrief klargestellt, dass nicht beabsichtigt gewesen sei, die Toiletten zu schließen. Die Einzelnutzung sei damit zulässig. Wörtlich schreibe die Staatsministerin: „Ich möchte mich ganz ausdrücklich für Ihren Hinweis bedanken. Die Landesregierung ist in diesen schwierigen Zeiten besonders darauf angewiesen, zu erfahren, wie die Regelungen im Einzelnen interpretiert und ausgelegt werden. Denn nur hierdurch haben wir die Möglichkeit, Nachjustierungen vorzunehmen.“

Die Sportvereine haben nun Rechtssicherheit

Als Sportler und sportpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion zeigte sich Gernot Gruber erleichtert, dass die Corona-Verordnung entsprechend geändert wurde und die Vereine Rechtssicherheit bekommen haben.