Die Hygiene in den Gemeinschaftsräumen war Stein des Anstoßes. Foto: Archiv (dpa)

Die Bewohner einer Unterkunft in Affalterbach waren mehrfach so sehr in Streit geraten, dass die Angelegenheit vor dem Richter endete – so auch diesmal wieder. Doch ein Ende des Zwists ist in Sicht, eine der Parteien ist nach Niedersachsen gezogen.

Affalterbach - Wie haben Gemeinschaftsräume wie Küche und Badezimmer auszusehen? Darüber sind zwei Familien in einer Unterkunft in Affalterbach derart in Streit geraten, dass beide Seiten nun die Gerichte beschäftigt haben. Richter und Staatsanwaltschaft behielten dennoch Augenmaß. Ein 28-Jähriger stand wegen zweifacher Körperverletzung letztlich vor dem Amtsgericht Marbach. Laut Anklage schlug er im Mai 2019 in der Asylunterkunft einer Frau mit der flachen Hand an den Kopf. Als ihr Mann zu der Auseinandersetzung hinzukam, versetzte er diesem einen Faustschlag ins Gesicht.

Dieser erlitt dadurch ein blaues Auge. Der hinzugerufenen Polizei erzählte der 28-Jährige schließlich, er sei auch selbst angegriffen worden, und zeigte als Beweis Kratzer und ein zerrissenes Hemd vor.

Frauen streiten über Hygiene

Der Angeklagte war 2016 gemeinsam mit seiner Familie aus Afghanistan nach Deutschland geflüchtet. Der vierfache Vater ist seit neun Jahren verheiratet und macht derzeit eine Ausbildung in einer Kfz-Werkstatt. In der Unterkunft waren zunächst die Frauen öfters über Fragen der Hygiene aneinandergeraten. Man warf sich wechselseitig vor, die Küche oder das Bad nicht sauber genug zu hinterlassen.

Der Staatsanwalt informierte weiter die Prozessbeteiligten, dass es bereits ein Verfahren gegen das Opfer, ebenfalls aus Afghanistan, aus dem vorliegenden Fall gegeben hatte. Dabei war der Angeklagte übel angegangen worden. Die Richter in diesem Verfahren hatten angesichts der nicht eindeutig zu klärenden Ausgangslage den Fall gegen Auflagen eingestellt.

Verfahren gegen Zahlung eingestellt

Nach einer kurzen Besprechung mit dem Angeklagten erklärte Rechtsanwalt Alexander Götz, sein Mandant bereue sein Verhalten, es werde künftig nicht mehr vorkommen. Das gilt auch als sicher, da die Familie des Angeklagten inzwischen nach Niedersachsen umgezogen ist. Gegen die Bezahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation stellte Richterin Ursula Ziegler-Göller schließlich auch dieses Verfahren ein.