Der Mann hatte seine Schwester mit einem Kopfstoß zu Boden gebracht. Foto: Archiv (dpa)

Ein 29-Jähriger hat seine Schwester verletzt. An die Auflagen der Staatsanwaltschaft hielt er sich nicht.

Affalterbach - Wegen Körperverletzung und Bedrohung musste sich ein 29-Jähriger vor der Strafabteilung des Ludwigsburger Amtsgerichts verantworten. Das Gericht verurteilte den Deutschen, der bereits aus der Justizvollzugsanstalt Rottenburg kam, zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils sechs Euro.

Der Mann hatte am 10. April 2017 gegen 20 Uhr in der Wohnung seiner Mutter seine 28-jährige Schwester mit einem Kopfstoß zu Boden gebracht, sich auf sie gesetzt und gesagt: „Ich bring’ dich um.“ Die Schwester hatte bei der Gewalttat Schmerzen und Verletzungen im Gesicht erlitten. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte dieses Verfahren wegen Körperverletzung und Bedrohung im Vorfeld der Gerichtsverhandlung bereits gegen eine Arbeitsauflage eingestellt. Der Angeklagte erfüllte diese Auflage aber nicht, weshalb das Verfahren wieder aufgerollt wurde. Er hätte wegen eines Bein- und eines Schlüsselbeinbruchs gar keine Strafstunden ableisten können, erklärte der Beschuldigte. Und er hätte das ohne Handy und ohne entsprechende Telefonnummer auch keinem mitteilen können. Ein ärztliches Attest konnte der Mann dem Gericht nicht vorlegen, aber eine Wunde am Sprunggelenk könnte er zeigen, wandte er sich an Strafrichterin Verena Sennwitz. Außerdem hätte er sich bei seiner Schwester entschuldigt, mit dieser ausgesprochen und ihre bei dem Übergriff zerstörte Brille ersetzt.

Die Schwester erinnerte sich im Zeugenstand daran, wie sich der Angeklagte auf ihre Schultern gesetzt hatte, als sie in der Wohnung ihrer Mutter am Boden gelegen hatte. Die bedrohlichen Worte „Ich bring’ dich um“ ihres Bruders hatte sie allerdings nicht mehr im Kopf. Sie habe seine Entschuldigung angenommen. „Er ist mein Bruder und wird auch mein Bruder bleiben“, sagte die Zeugin, welche im Tatjahr ein Kind zur Welt gebracht hatte.

Der Kindsvater und Verlobte der Schwester bestätigte die Schadenswiedergutmachung des Angeklagten durch die angeblich bezahlte Brille als Zeuge nicht. Die neue Brille seiner Frau hätte er bezahlt. Von einer Entschuldigung hätte er allerdings am Rande etwas mitbekommen. Ein Polizeihauptkommissar informierte das Gericht darüber, dass der Angeklagte ein Annäherungsverbot zu seiner Schwester hatte. Nach der Festnahme und der Abfahrt im Streifenwagen, fuhr der Polizist fort, hätte es sogar noch an der Zelle Probleme mit dem betrunkenen Mann gegeben.

Da sich die Schwester und Geschädigte nicht mehr an die verbale Todesdrohung erinnerte, stellte das Gericht diesen Anklagepunkt ein. Für die Körperverletzung indes wollte die Staatsanwältin den vielfach vorbelasteten Straftäter vier Monate im Gefängnis sehen. Die drei Zeugenaussagen waren für die Anklägerin „total stimmig“. Diese erkannte bei dem angeklagten Schausteller „einen gewissen Hang zum Verstoß gegen die Rechtsordnung“, wovon ihn auch Bewährungen nicht abschreckten. Bisher verhängte Strafen hätten bei ihm keinerlei Wirkung gezeigt.

Der Verteidiger des Angeklagten sagte, sein Mandant hätte seinem kleinen Neffen helfen wollen, denn die Schwester hätte ihr Kind „nicht gut behandelt“. Im Gefängnis sitzen müsse der Angeklagte sowieso noch bis Juni diesen Jahres, sodass eine Geldstrafe ausreichend sei. Der Verteidiger fand Gehör, aber alkoholbedingten Strafabschlag gab es keinen. Dem Bericht der Polizei zufolge war der Mann bei der brutalen Behandlung seiner Schwester nämlich durchaus „Herr seiner Sinne“ gewesen.