Rainer Schleweck Foto: privat

Weil der Verein nicht gemeinnützig ist, gibt es keinerlei Förderungen. Das geht auch zulasten der Mitgliederzahlen. Einige Termine vor Gericht haben auch nichts gebracht.

Affalterbach - Die Motivation ist bald zu Ende“, sagt Rainer Schleweck. Der Vorsitzende des Grillsportvereins Affalterbach ärgert sich seit Jahren damit herum, dass bei seinem Verein die Gemeinnützigkeit nicht anerkannt wird – „und das hat einen Rattenschwanz“, sagt er. Gemeint ist etwa die Tatsache, dass der Verein deshalb keine Zuschüsse durch die Gemeinde bekommt und außerdem praktisch heimatlos ist. Wobei Schleweck ausdrücklich darauf hinweist, wie gut das Verhältnis mit der Gemeinde generell ist.

Doch gefördert wird in Affalterbach eben nur, wer auch gemeinnützig ist. Und das konnten sich die Grillsportler trotz mehrerer Gerichtstermine noch nicht erstreiten. Die Papiere über die Prozesse, die Entscheidungen des Gerichts und die Korrespondenz mit dem Anwalt füllen einen ganzen Ordner – und das Ganze „nervt gewaltig“, sagt Rainer Schleweck.

Grundsätzlich, sagt der Vereinsvorsitzende, sei es ihm eigentlich egal, ob sein Verein nun als gemeinnützig angesehen werde. „Es geht hier nicht ums Recht haben, es geht um Unterstützung, die uns nicht gewährt wird. Das Problem ist, dass der erst vor sieben Jahren gegründete und damit junge Verein schon am Überaltern ist und Mitglieder verliert. Und gerade Letzteres liege eben auch daran, dass dem Verein die Heimat fehle. „Alles findet auf meinem Privatgelände statt“, sagt Rainer Schleweck.

Sprich: Es kann nichts stattfinden, ohne dass der Vereinsvorsitzende involviert ist. Das sieht er als Grund, warum in jüngster Zeit immer wieder jüngere Vereinsmitglieder ausgestiegen sind. Wer vor sieben Jahren mit etwas über 60 beim Grillsportverein eingestiegen ist, gehe jetzt eben auch auf die 70 zu, so Schleweck. Gegründet wurde der Verein 2010 mit 15 Personen. 68 Mitglieder waren es in den besten Zeiten, 52 davon sind noch übrig.

Was die Gemeinnützigkeit angeht, so gehe es letztlich um Formalitäten, so Schleweck. Denn sein Grillsportverein decke Bereiche ab, die andere Vereine auch bedienen. Die Vereinsmitglieder bilden sich durch Workshops und andere Veranstaltungen in der Sache weiter, sie gehen gemeinsam auf Wettkämpfe. Zudem „ist bürgerschaftliches Engagement da“, so der Vorsitzende. Die Mitglieder engagieren sich beim Kinderferienprogramm der Gemeinde, laden zu eigenen Veranstaltungen und mischen bei Festen im Ort und in der Umgebung mit. Nicht zuletzt werde der Aspekt der Historie bedient, indem beispielsweise historische Grills nachgebaut werden. Schlewecks Hauptargument bei Gericht ist die so genannte Öffnungsklausel bei der Gemeinnützigkeit. „Hier heißt es, dass es sich um keinen abschließenden Katalog handelt und weiteres aufgenommen werden kann. Warum also nicht die Ziele eines Grillsportvereins?“ Was Rainer Schleweck „am meisten stört, ist die Ignoranz, mit der unseren Argumenten begegnet wird“. Die letzte abschlägige Entscheidung des Gerichts datiert aus dem vergangenen Herbst. Schleweck: „Im Januar haben wir wieder Beschwerde eingelegt.“

Eine weitere Möglichkeit, aus dem Dilemma zu entkommen, sieht man beim Grillsportverein Affalterbach in einer möglichen Kooperation mit anderen Vereinen. Etwa, dass die Grill- und BBQ-Freunde Vereinsräumlichkeiten einer anderen Gruppierung in der Umgebung mitnutzen können. „Vielleicht schaffen wir es, eine Partnerschaft hinzubekommen.“