Das Werbebanner darf nicht am Verkehrsschild hängen. Foto: SV Rielingshausen

Der Schützenverein in Rielingshausen geht erst von einem Diebstahl seiner Werbeplakate am Straßenrand aus und ärgert sich über den Abbau.

Dreiste Diebe vermutete zunächst der Schützenverein Rielingshausen, als er am Mittwochnachmittag feststellte, dass seine beiden Werbebanner für den Schützenherbst am kommenden Sonntag fehlten. Am Ende stellte sich aber heraus, dass die Plakate von der Straßenmeisterei des Landkreises Ludwigsburg höchst amtlich entfernt worden waren.

Sogar Anzeige wollte der Verein schon erstatten. Immerhin 900 Euro sind die Werbebanner nach Angaben des Vereinsvorsitzenden Helmut Stickel wert. Passanten hatten ihm berichtet, dass die Plakate noch bis 13.45 Uhr an ihrem Platz befestigt gewesen seien. Um die Täter zu ermitteln, wandte sich Stickel an unsere Zeitung.

Verein wünscht Kontaktaufnahme

Das Rätsel löste sich jedoch später, als Ulrich Stickel bei der Straßenmeisterei in Ludwigsburg nachhakte. Deren Mitarbeiter hatten die beiden Banner, die schon fast drei Wochen außerorts an der Kreuzung zum Hardtwaldsportplatz hingen, einkassiert. „Man hätte uns wenigstens informieren können, ein Blick auf die Webseite des Vereins hätte zur Kontaktaufnahme gereicht“, sagt der Oberschützenmeister.

Mit der Begründung, die er auf Nachfrage bei der Straßenmeisterei erhalten habe, sei er nicht so ganz einverstanden, erklärt Stickel. Der Verein hätte die Plakate nicht an Verkehrsschildern befestigen dürfen. Außerdem müsse ein Plakat genügend Abstand zum Verkehr haben. Stickel wünscht sich eine wohlwollendere Auslegung.

Offenbar gibt es viele Verstöße

Straßenmeistereien fehle die Zeit, die Eigentümer zu ermitteln, teilt das Landratsamt Ludwigsburg mit. Eile sei geboten gewesen, denn ein Banner habe ein Vorfahrt-achten-Schild verdeckt. An Kreisstraßen seien außerorts 15  Meter, an Landes- und Bundesstraßen 20  Meter und an Autobahnen 40  Meter Abstand einzuhalten. Anträge auf außerörtliche Werbung lehne das Landratsamt wegen der Gefährdung in aller Regel ab. „Es gibt aber sehr viele Verstöße, die wir nicht alle ahnden können“, sagt LRA-Sprecher Frank Wittmer. Innerörtliche Werbung müsse bei der Kommune beantragt werden.