Die Maskenpflicht in Klassenzimmern entfällt bei einem Inzidenzwert unter 35, wenn es zwei Wochen lang keine nachgewiesene Infektion an der Schule gab. Foto: dpa

Ab kommenden Montag lockert die Landesregierung die Maskenpflicht an den Schulen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss dann auch in Klassenzimmern keine Maske mehr getragen werden.

An den Schulen wird es ab dem kommenden Montag Änderungen zur Maskenpflicht geben. Dann soll gelten, dass bei einer Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 in einem Stadt- und Landkreis die Maskenpflicht im Freien entfällt. Bei der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 und wenn es an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keine mittels PCR-Test festgestellte Infektion gab, entfällt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude aber bestehen. Ein freiwilliges Tragen von Masken ist auch weiterhin möglich. Außerdem bleibt es an den Schulen auch bei der indirekten Testpflicht, den bestehenden Hygienevorgaben des Kultusministeriums und ebenso bei den Vorgaben zum Lüften. Sofern die Inzidenzen wieder ansteigen sollten, greifen auch automatisch wieder die weitergehenden Schutzmaßnahmen.