Der Fall des Erdmannhäusers ist am Marbacher Gericht verhandelt worden. Foto: KS-Images.de

Nach Beleidigungen von Spaziergängern zeigt sich ein Erdmannhäuser vor Gericht nun einsichtig.

Erdmannhausen - Mit einem wirren Knäuel an Anschuldigungen und Ungereimtheiten hat es die Justiz in Marbach kürzlich zu tun. Auf den ersten Blick schien da ein alter Mann aus Erdmannhausen ständig Spaziergänger zu beschimpfen, die sich das nicht gefallen ließen und Anzeige erstatteten. Bei ausführlicher Betrachtung entstand das Bild von einem erst vor Kurzem verwitweten Rentner, der verzweifelt an dem festhält, was ihm in seinem Leben noch Halt gibt: Eine Jagdpacht und sein Hund.

Laut Anklage hat der 82-Jährige im September vergangenen Jahres einen Spaziergänger, der seinen Hund in einem Waldstück in Erdmannhausen ausführte, beschimpft und beleidigt. Und dies zum wiederholten Mal, betonte der Staatsanwalt, den zunehmend aufregte, dass der Angeklagte immer wieder betonte, er habe niemand beleidigt. „Ich bin christlich erzogen, solche Worte befinden sich nicht in meinem Wortschatz“, wies der schwerhörige Mann die Vorwürfe zurück.

Der Spaziergänger habe laut geschimpft, als er mit seinem Auto im Schritttempo auf dem Grasweg an ihm vorbeifuhr, erklärte der einstmals selbstständige Unternehmer vor Gericht. „Da bin ich zurückgestoßen und habe ihm erklärt, dass ich hier der rechtmäßige Jagdpächter bin und deshalb mit dem Auto hier entlang darf.“ Sichtlich erregt schiebt er hinterher: „Das ist eine inszenierte Sache der Hundeleute.“ Es folgt ein zähes Hin und Her von Argumenten, Anschuldigungen und Rechtfertigungen, auf das die Staatsanwaltschaft mit zunehmender Verärgerung reagiert. Es könne nicht so weitergehen: „Einmal im Monat habe ich eine Akte von Ihnen auf dem Tisch, mit Klagen über Ihre Beschimpfungen.“ Es sei eindeutig, dass der Rentner nicht mehr mit dem Auto dort unterwegs sein dürfe.

Dass die Sache auch eine andere Seite hat, bringt die Tochter des Angeklagten ans Licht: Vor etwa zwei Jahren habe die Verwaltung im Gemeindeblatt bekannt gegeben, dass eben jener Bereich für den freien Auslauf der lieben Vierbeiner erlaubt sei, erläutert sie den Prozessbeteiligten die ganze Misere. Daraufhin hätten die Hunde Hasen verjagt und Rebhühner gerissen. Zu guter Letzt kündigte die Gemeinde ihrem Vater die Pacht, wogegen dieser Einspruch erhob. „Es ist so vieles vorgefallen, das hat auch meine Mutter fertig gemacht“, erzählt die Frau unter Tränen. Ihr Vater sei stark gehbehindert, weshalb er mit dem Auto zum Gassigehen fahre. Darüber hinaus spreche er aufgrund seiner Schwerhörigkeit mit sehr lauter Stimme, das könne sich für Außenstehende schon mal wie Schreien anhören. In einer Unterbrechung der Verhandlung erklärt sie dem alten Herrn mit ihren Worten, dass die Kündigung der Pacht solange gültig ist, bis das Verwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit entschieden hat, es also nicht seine Pacht ist und er nicht die Erlaubnis hat, auf den Wegen zu fahren.

Danach geht alles ganz schnell, denn der Angeklagte zeigt sich einsichtig. „Am besten gehen Sie bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit dem Hund woanders Gassi, um die Lage mal zu entspannen“, schlägt Richterin Ursula Ziegler-Göller dem sichtlich angeschlagenen 82-Jährigen vor. Gegen die Zahlung von 250 Euro an ein Tierheim stellt sie das Verfahren ein.