Ein 39-Jähriger ist wegen dem Handel mit Rauschmitteln zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Foto: dpa

Ein Familienvater aus Murr wird wegen dem Handel mit Kath-Pflanzen verurteilt. Um den tatsächlichen Empfänger des Rauschmittels zu verschleiern, hatte er die Pakete an Bekannte verschickt.

Marbach -

Es klang nach einer kleinen Gefälligkeit: Ob er ein Paket aus Schweden an seine Adresse schicken dürfe. Der junge Mann sah darin kein Problem, fragte allerdings auch nicht nach dem Sinn der Aktion. Einen zweiten Landsmann erging es ebenso. Als gewerblicher Handel mit Drogen landete der Fall jetzt vor dem Amtsgericht Marbach.

Die Staatsanwaltschaft warf einem 39 Jahre alten Mann aus Murr vor, im Dezember vergangenen Jahres in Äthiopien Kath-Pflanzen bestellt zu haben. In der Szene sind die Blätter bekannt als arabischer oder Somali-Tee, tatsächlich ist Kath eine Kau-Droge. Um zu verschleiern, wer der tatsächliche Empfänger des Rauschmittels war, ließ er die Pakete statt an seine eigene Adresse an zwei junge Bekannte in Freiberg und Murr schicken.

Als der 20 Jahre alte Azubi aus Freiberg vom Angeklagten die Sendungsnummer zugeschickt bekam, stellte er nach einer Woche fest, dass das Paket schon in Deutschland angekommen war, aber in Frankfurt feststeckte. Dort hatten Zollbeamte bei einer Kontrolle die mehr als 4100 Pflanzen entdeckt. „Es war ein Fehler, nicht direkt zur Polizei zu gehen“, räumte der Mann nun bei der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht ein. „Als ich den Brief von der Polizei bekam, habe ich ihn angerufen und gefragt, warum er mir nichts gesagt hat“, erzählte der zweite Adressat den Prozessbeteiligten. Da habe der Angeklagte geantwortet: „Du bist der Kleinere, du kriegst keine Strafe.“ Der 21 Jahre alte Auszubildende will erst von einer Landsfrau in seiner Flüchtlingsunterkunft erfahren haben, dass Kath in Deutschland verboten ist.

Seit Jahrhunderten wird die Pflanze im Jemen, in Oman und im östlichen Afrika angebaut und oft unter Männern als Alltagsdroge konsumiert. Äthiopien gehört zu den Hauptproduzenten. In Deutschland sind Handel und Konsum verboten. Doch auch hier floriert das Geschäft. Immer wieder greift die Polizei eilige Transporte mit beträchtlichen Mengen der gefragten Ware auf. Blätter und Triebspitzen werden im Mund zu großen Klumpen gepresst und in den Backentaschen verstaut. Nach etwa einer Viertelstunde entfaltet das Amphetamin Cathin eine euphorisierende, belebende Wirkung. Bei höherer Dosierung und nach einer gewissen Zeit schlägt die anfängliche Angeregtheit jedoch in Müdigkeit um. Kath muss schnell nach dem Pflücken konsumiert werden, da es in der Regel innerhalb weniger Tage vertrocknet und seine Wirkung verliert. Die knapp 8000 sichergestellten Pflanzen aus den Paketen des 39-Jährigen hätten der Zollfahndung zufolge beim Verkauf einen Wert von rund 15 000 Euro erzielen können.

Das Schöffengericht hielt nach eingehender Beratung die Aussage des fünffachen Familienvaters, die beiden Jungen wollten ihm die Sache in die Schuhe schieben, für nicht glaubwürdig, und verurteilten ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe wurde für den nicht einschlägig vorbestraften Mann, der 2013 übers Mittelmeer aus seiner Heimat Somalia nach Deutschland geflüchtet war und bis April 2020 eine Duldung hat, zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht machte ihm zusätzlich die Auflage, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten zu müssen.