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Untätigkeit ist nicht akzeptabel

Kornwestheim Die Stadt musseinem Bauantrag auf einen Imbiss stattgeben. Von Birgit Kiefer
 

Wenige Monate sollten zwischen einem Bauantrag und dem Ja respektive Nein dazu seitens der Stadt vergehen. In Kornwestheim kann sich dieser Vorgang ziehen - bis zu zwei Jahre nämlich. So geschehen im Fall des Antrags eines Geschäftsmanns, der aus einem Ladengeschäft am Bahnhofsplatz einen Imbiss machen will. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Kommune nun dazu verurteilt, die Baugenehmigung zu erteilen. Damit erlitt vor allem der Leiter des Bauverwaltungsamts eine Niederlage.

Die Stadt hatte sich quergelegt. Kommunalpolitisch sei es nicht gewollt, dass sich am Bahnhof Döner- an Würstchenbuden reihen. "Wir haben einen Millionenaufwand betrieben, um das Umfeld für den Bahnhof zu schaffen", sagte Kurt Schaible, der Leiter des Bauverwaltungsamts, der sich vor dem Verwaltungsgericht schwer tat. Es gebe einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats. Sein Problem: rechtlich spricht nichts gegen die Umnutzung. Der Bebauungsplan bietet keinerlei Handhabe für eine Ablehnung des Bauantrags.

Dabei hätte alles so einfach sein können für die Verwaltung. Die Eigentümergemeinschaft des nördlichen Bahnhofsgebäudes, in dem sich das fragliche Geschäft befindet, und die Stadt haben nämlich vertraglich festgelegt, dass es für Umnutzungen einer Genehmigung durch die Stadt bedarf - völlig unabhängig von verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Aber Bürgermeister Michael Köpple hat im Jahr 2008 laut Schaible "versehentlich" schriftlich die Zustimmung erteilt.

Damit blieb als Hebel, um die Nutzung zu stoppen, nur noch das Bauverwaltungsamt. Und das hat durch verschiedenste Einwände bisher eine Entscheidung hinausgezögert: Erst sollte vom Antragssteller ein Einverständnis der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden. Die Miteigentümer hätten sich nämlich laut Schaible "vehement" bei der Stadt gegen das Projekt ausgesprochen. Anschließend wurde über Stellplätze und über Fettabscheider diskutiert. Zwei Jahre gingen ins Land.

Der Richter Schnäbele gab in der mündlichen Verhandlung offen zu verstehen, was er von den meisten Argumenten der Stadt hält: "Das sind doch Vorwände, und das wissen Sie auch", hielt er Schaible entgegen. Der Gemeinderat wolle verhindern, dass es eine Abwärtsspirale in der Innenstadt gebe, aber "Sie haben keine Rechtsgrundlage für Ihr Vorgehen". Nun hat er eine. Dazu das richterliche Urteil, unberechtigt lange untätig gewesen zu sein, das sei "nicht akzeptabel", so das Gericht.





08.09.2010 - aktualisiert: 08.09.2010 06:11 Uhr

 






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