Sich im Pool eine Auszeit gönnen: Das wird wohl im Hofstattweg nicht drin sein. Foto:  

Ein Pool im Hofstattweg muss wohl weichen. Das Becken wurde trotz Mahnung im Bauverbot errichtet.

Steinheim - Räte müssen sich landauf, landab bei Baugesuchen immer wieder mit Projekten auseinandersetzen, die schon längst umgesetzt wurden – und sind darüber fast immer verstimmt. Mehr als das übliche Maß an Unverständnis rief nun aber im Steinheimer Ausschuss für Technik und Umwelt ein Antrag hervor, der am Dienstag auf der Tagesordnung stand. In dem Fall hatte der Bauherr nämlich nicht nur schon vollendete Tatsachen geschaffen, sondern obendrein die Mahnung des Landratsamts aus Ludwigsburg in den Wind geschlagen und das Ganze einfach weitervorangetrieben, wie der Bauamtsleiter Frank Fussenegger erklärte. „Das grenzt schon an eine gewisse Dreistigkeit“, konstatierte Jürgen Weis von der CDU.

Konkret ging es um die Errichtung eines Pools und von Stützmauern auf einem Grundstück im Hofstattweg. Das an sich wäre vielleicht kein Problem gewesen. Doch gebuddelt und gehämmert wurde außerhalb der Baugrenze, stellte Frank Fussenegger fest. Und zwar ohne Genehmigung, wie er hinzufügte. Insofern lautete der Vorschlag der Verwaltung, dem Vorhaben nicht zuzustimmen. Damit rannte er bei Rainer Breimaier von den Grünen offene Türen ein. „Die Situation ist klar. Bauen im Bauverbot geht mit mir nicht, ebenso nachträgliche Genehmigungen für bereits erstellte Gebäude“, wollte Breimaier nicht Gnade vor Recht ergehen lassen.

„Das ist so nicht in Ordnung“, war auch Regina Traub von der SPD mit dem Vorgehen des Bauherrn nicht einverstanden. Dennoch wollte sie nach einem Weg suchen, ihm doch irgendwie eine Brücke bauen zu können. Wichtig sei nämlich auch, die Verhältnismäßigkeit nicht aus den Augen zu verlieren. „Der Pool stört keinen an der Stelle“, meinte sie. Außerdem sei bestimmt viel Geld in das Projekt gesteckt worden. Regina Traub konnte sich vorstellen, eventuell über eine Bepflanzung die unterste Mauer zu kaschieren. Außerdem interessierte sie, wie man den Antrag wohl beschieden hätte, wenn die Ausführung nicht schon erfolgt wäre.

Was die Höhe der Mauern anbelangt, könne er nicht mit Gewissheit sagen, ob diese genehmigungsfähig gewesen wären, sagte Frank Fussenegger. „Aber der Pool und die Terrasse in dem Ausmaß sind eine andere Sache“, betonte er. „In der massiven Ausbildung ist das zu viel“, sagte der Chef des Bauamts. Fussenegger wies in dem Zusammenhang dann auch darauf hin, dass sich der Bauherr sogar über ein Bauverbot des Landratsamts hinweggesetzt habe. Daraufhin habe die Behörde angedroht, die Arbeitsgeräte zu beschlagnahmen. Als Regina Traub das erfuhr, war bei ihr in Sachen Nachsicht das Ende der Fahnenstange erreicht. „Dann kann ich meinen Vorschlag natürlich auch nicht mehr aufrechterhalten“, meinte sie zu ihrer Anregung mit der Bepflanzung.

Hanns Daunquart von der CDU sah ebenfalls keine Chance, den Bauantrag durchzuwinken. Er habe den Eindruck, dass das alles zu groß dimensioniert sei. Davon abgesehen sei im Bauverbot gearbeitet worden. „Das müsste man als Bauherr wissen“, betonte er. Letztendlich sprachen sich die Räte einmütig dafür aus, den Antrag abzulehnen. Reiner Harnoß von den Freien Wählern enthielt sich. Was das nun für den Pool bedeutet? Muss er abgerissen werden? „Die abschließende Entscheidung über mögliche weitere Schritte liegt beim Landratsamt“, sagt der Bürgermeister Thomas Winterhalter auf Nachfrage.